Die CSRD – Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Zukunft
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine wegweisende EU-Richtlinie, die Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen detailliert und transparent offenzulegen. Diese Regelung ist ein entscheidender Schritt hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft, da sie Unternehmen dazu anhält, ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen systematisch zu analysieren und zu berichten.
Die CSRD baut auf der bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) auf, erweitert jedoch den Umfang und die Anforderungen erheblich. Unternehmen müssen nicht nur ihre Umwelt- und Sozialauswirkungen dokumentieren, sondern auch klare Strategien für nachhaltiges Wirtschaften entwickeln und umsetzen.
Mit dieser Richtlinie setzt die EU klare Standards, um Nachhaltigkeit messbarer und vergleichbarer zu machen. Die Berichterstattung nach CSRD soll Investoren, Verbrauchern, politischen Akteuren und weiteren Stakeholdern eine verlässliche Informationsquelle bieten, um nachhaltige Geschäftsmodelle besser bewerten zu können.
Wer ist von der CSRD betroffen?
Große kapitalmarktorientierte Unternehmen
Banken
und Finanzinstitute
Große
Kapitalgesellschaften
Kleinere Unternehmen sind derzeit noch nicht direkt berichtspflichtig. Allerdings könnten sie über ihre Geschäftsbeziehungen indirekt betroffen sein, da große Unternehmen ihre Lieferanten in ihre Nachhaltigkeitsstrategie einbeziehen müssen.
Diese schrittweise Einführung bedeutet, dass bis 2026 fast 50.000 Unternehmen in der EU der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen werden. Damit wird Nachhaltigkeit zu einem zentralen Element der Unternehmensführung und Berichterstattung.