Kurzbeschreibung
Der VS-Ready Check unterstützt Unternehmen dabei, systematisch zu prüfen, ob sie die Anforderungen des europäischen Voluntary Sustainability Reporting Standard erfüllen. Die Checkliste umfasst die allgemeinen Berichtsgrundsätze, das vollständige Basismodul B1–B11 sowie optional das Comprehensive Module C1–C9. Zu jedem Prüfpunkt wird erläutert, welche Informationen, Kennzahlen oder Nachweise benötigt werden. Das Ergebnis zeigt unmittelbar, welche Angaben bereits berichtsfähig sind und wo Daten- oder Dokumentationslücken bestehen.

Nutzenversprechen
Der VS-Ready Check:
- schafft Klarheit über die konkreten Berichtsanforderungen,
- verhindert unvollständige Konformitätserklärungen,
- strukturiert die interne ESG-Datenerhebung,
- erleichtert Anfragen von Banken, Investoren und Geschäftskunden,
- dient als Grundlage für einen standardkonformen Nachhaltigkeitsbericht.
Zielgruppe
Geeignet für Unternehmen, die:
- nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD verpflichtet sind,
- im vorausgegangenen Geschäftsjahr durchschnittlich höchstens 1.000 Beschäftigte hatten,
- freiwillig einen standardisierten Nachhaltigkeitsbericht erstellen möchten,
- regelmäßig ESG-Anfragen aus ihrer Wertschöpfungskette erhalten,
- ihre Nachhaltigkeitssteuerung professionalisieren wollen.
Anwendung
Jeder Punkt wird mit einem Häkchen bestätigt, sobald:
- die geforderte Information vollständig vorliegt,
- sie sich auf den richtigen Berichtszeitraum und Berichtskreis bezieht,
- die Berechnung oder Aussage nachvollziehbar dokumentiert ist,
- die Information in den Nachhaltigkeitsbericht übernommen werden kann.
Eine Erklärung zur vollständigen Anwendung des jeweiligen Moduls sollte nur abgegeben werden, wenn alle verpflichtenden und alle einschlägigen „falls anwendbar“-Anforderungen erfüllt sind. Das Comprehensive Module darf nur zusammen mit dem vollständigen Basismodul angewendet werden.
VS-Ready Checkliste
A. Grundsätze der Berichterstattung
☐ Berichtsoption festgelegt
Das Unternehmen hat entschieden, ob es ausschließlich das Basismodul oder das Basismodul gemeinsam mit dem Comprehensive Module anwendet.
☐ Vollständigkeit des gewählten Moduls geprüft
Alle verpflichtenden Angaben des gewählten Moduls wurden berücksichtigt. Nicht anwendbare Angaben wurden anhand der jeweiligen Voraussetzungen nachvollziehbar geprüft.
☐ Berichtszeitraum festgelegt
Der Nachhaltigkeitsbericht bezieht sich auf einen klar definierten Zeitraum. Sofern ein Jahresabschluss erstellt wird, stimmt der Berichtszeitraum damit überein.
☐ Berichtskreis definiert
Es ist dokumentiert, ob der Bericht das einzelne Unternehmen oder eine konsolidierte Unternehmensgruppe umfasst.
☐ Tochterunternehmen einbezogen
Bei konsolidierter Berichterstattung sind alle einbezogenen Tochterunternehmen und deren eingetragene Anschriften dokumentiert.
☐ Qualitätsanforderungen erfüllt
Die Angaben sind relevant, wahrheitsgetreu, vergleichbar, verständlich und überprüfbar.
☐ Vergleichszahlen vorhanden
Ab dem zweiten Berichtsjahr werden Vorjahreswerte angegeben. Ausgenommen sind Kennzahlen, die erstmals erhoben werden.
☐ Branchenspezifische Angaben geprüft
Es wurde geprüft, ob aufgrund der Geschäftstätigkeit zusätzliche Nachhaltigkeitsinformationen erforderlich sind, die im Standard nicht ausdrücklich enthalten sind.
☐ Auslassungen dokumentiert
Geschäftlich sensible, geschützte oder sicherheitsrelevante Informationen wurden nur unter den zulässigen Voraussetzungen ausgelassen. Die Auslassung wird im Bericht offengelegt und jährlich neu bewertet.
☐ Konsistenz mit dem Jahresabschluss hergestellt
Finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Angaben stimmen miteinander überein oder sind durch nachvollziehbare Querverweise verbunden.
B1 – Grundlage der Berichterstattung
☐ Das angewandte Modul ist eindeutig angegeben.
☐ Eine ausdrückliche Erklärung zur Anwendung des VS ist enthalten.
☐ Zulässige Auslassungen sind benannt.
☐ Einzel- oder Konzernberichterstattung ist angegeben.
☐ Bei Konzernberichterstattung sind alle einbezogenen Tochterunternehmen aufgeführt.
☐ Rechtsform des Unternehmens ist angegeben.
☐ Relevante NACE-Wirtschaftszweige sind angegeben.
☐ Bilanzsumme ist angegeben.
☐ Jahresumsatz ist angegeben.
☐ Beschäftigtenzahl als Headcount oder Vollzeitäquivalent ist angegeben.
☐ Land der Hauptgeschäftstätigkeit ist angegeben.
☐ Standorte wesentlicher Vermögenswerte sind angegeben.
☐ Geografische Lage der eigenen, gemieteten oder bewirtschafteten Standorte ist erfasst.
☐ Nachhaltigkeitszertifikate und -labels sind mit Herausgeber, Datum und gegebenenfalls Bewertung beschrieben.
B2 – Nachhaltigkeitspraktiken, Richtlinien und Vorhaben
☐ Bestehende Nachhaltigkeitspraktiken sind benannt.
Hierzu zählen beispielsweise Maßnahmen zur Reduzierung von Energieverbrauch, Wasserverbrauch, Emissionen und Umweltverschmutzung sowie Maßnahmen zu Produktsicherheit, Arbeitsbedingungen und Gleichbehandlung.
☐ Formelle Nachhaltigkeitsrichtlinien sind benannt.
☐ Es ist angegeben, ob die Richtlinien öffentlich zugänglich sind.
☐ Geplante Nachhaltigkeitsvorhaben und zukünftige Initiativen sind beschrieben.
☐ Ziele zur Überwachung der Richtlinien und Maßnahmen sind angegeben.
☐ Maßnahmen zur Verringerung negativer Auswirkungen sind berücksichtigt.
☐ Maßnahmen zur Verstärkung positiver Wirkungen auf Menschen und Umwelt sind berücksichtigt.
B3 – Energie und Treibhausgasemissionen
☐ Gesamtenergieverbrauch in MWh ist ermittelt.
☐ Energieverbrauch ist – soweit verfügbar – nach Strom und Brennstoffen aufgeschlüsselt.
☐ Energieverbrauch ist – soweit verfügbar – nach erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energien aufgeschlüsselt.
☐ Brutto-Scope-1-Emissionen in Tonnen CO₂-Äquivalent sind berechnet.
☐ Standortbezogene Scope-2-Emissionen in Tonnen CO₂-Äquivalent sind berechnet.
☐ Berechnungsmethoden, Emissionsfaktoren und Datengrundlagen sind dokumentiert.
Für Unternehmen mit höchstens zehn Beschäftigten sind diese Angaben freiwillig.
B4 – Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden
☐ Gesetzlich meldepflichtige Schadstoffemissionen aus eigenen Tätigkeiten sind erfasst.
☐ Freiwillig im Rahmen eines Umweltmanagementsystems gemeldete Schadstoffemissionen sind erfasst.
☐ Emissionen sind den Medien Luft, Wasser und Boden zugeordnet.
☐ Bei bereits veröffentlichten Angaben ist ein eindeutiger Verweis auf die Quelle enthalten.
B5 – Biodiversität
☐ Alle Standorte wurden auf ihre Lage in oder nahe einem biodiversitätssensiblen Gebiet geprüft.
☐ Betroffene Standorte sind angegeben.
☐ Die jeweiligen Schutz- oder Biodiversitätsgebiete sind namentlich benannt.
Zu den relevanten Gebieten zählen unter anderem Natura-2000-Gebiete, Ramsar-Gebiete, UNESCO-Naturerbestätten und weitere rechtlich oder wissenschaftlich anerkannte Biodiversitätsgebiete.
B6 – Wasser
☐ Gesamte Wasserentnahme ist ermittelt.
☐ Wasserentnahme umfasst alle Wassermengen, die in die Unternehmens- oder Standortgrenzen gelangen.
☐ Bei wasserintensiven Produktionsprozessen ist der Wasserverbrauch berechnet.
☐ Wasserverbrauch wurde als Differenz aus Wasserentnahme und Wasserrückführung ermittelt.
☐ Wasserverbrauch an Standorten in Wasserstressgebieten wird gesondert ausgewiesen.
Für Unternehmen mit höchstens zehn Beschäftigten sind diese Angaben freiwillig.
B7 – Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfall
☐ Anwendung von Kreislaufwirtschaftsprinzipien wurde geprüft.
☐ Bestehende Kreislaufwirtschaftsmaßnahmen sind beschrieben.
☐ Gesamtgewicht des erzeugten Abfalls ist ermittelt.
☐ Abfall ist in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle aufgeteilt.
☐ Anteil des Abfalls zur Wiederverwendung oder zum Recycling ist ermittelt.
☐ Bei wesentlichen Materialströmen ist der jährliche Materialeinsatz nach Masse erfasst.
Für Unternehmen mit höchstens zehn Beschäftigten sind diese Angaben weitgehend freiwillig.
B8 – Beschäftigte
☐ Gesamtzahl der Beschäftigten ist ermittelt.
☐ Beschäftigte sind nach befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen aufgeschlüsselt.
☐ Beschäftigte sind nach Geschlecht aufgeschlüsselt.
☐ Bei Tätigkeiten in mehreren Ländern erfolgt eine Aufschlüsselung nach Land des Arbeitsvertrags.
☐ Die gewählte Berechnungsmethode – Headcount oder Vollzeitäquivalent – wird einheitlich angewendet.
B9 – Gesundheit und Sicherheit
☐ Anzahl der meldepflichtigen beziehungsweise erfassungspflichtigen Arbeitsunfälle ist ermittelt.
☐ Arbeitsunfallrate ist berechnet.
☐ Todesfälle infolge von Arbeitsunfällen sind erfasst.
☐ Todesfälle infolge arbeitsbedingter Erkrankungen sind erfasst.
☐ Gesetzliche Einschränkungen bei der Offenlegung personenbezogener Daten wurden berücksichtigt.
B10 – Vergütung, Tarifbindung und Weiterbildung
☐ Es ist geprüft, ob alle Beschäftigten mindestens den gesetzlichen oder tarifvertraglichen Mindestlohn erhalten.
☐ Ein gegebenenfalls gesetzlich vorgeschriebener Gender Pay Gap ist angegeben.
☐ Anteil der Beschäftigten mit Tarifbindung ist ermittelt.
☐ Durchschnittliche jährliche Weiterbildungsstunden je beschäftigter Person sind berechnet.
B11 – Korruption und Bestechung
☐ Anzahl rechtskräftiger Verurteilungen wegen Korruption oder Bestechung ist ermittelt.
☐ Gesamtsumme entsprechender Geldbußen im Berichtszeitraum ist ermittelt.
☐ Liegen keine Fälle vor, wird dies eindeutig angegeben.
Optionales Comprehensive Module
C1 – Geschäftsmodell, Strategie und Nachhaltigkeit
☐ Wesentliche Produkte und Dienstleistungen sind beschrieben.
☐ Wesentliche Märkte und Absatzgebiete sind beschrieben.
☐ Bedeutende Geschäftsbeziehungen, Lieferanten, Kundengruppen und Vertriebswege sind beschrieben.
☐ Nachhaltigkeitsbezogene Elemente der Unternehmensstrategie sind erläutert.
C2 – Vertiefte Beschreibung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen
☐ Die unter B2 genannten Praktiken, Richtlinien und Vorhaben sind inhaltlich beschrieben.
☐ Die Einbeziehung von Lieferanten oder Kunden ist angegeben.
☐ Nachhaltigkeitsziele sind einschließlich Zielgegenstand und Umsetzungsbezug beschrieben.
☐ Die höchste verantwortliche Leitungsebene ist – sofern festgelegt – angegeben.
C3 – Klimaziele und Übergangsplanung
☐ Bestehende Reduktionsziele für Scope 1 und Scope 2 sind angegeben.
☐ Relevante Scope-3-Ziele sind angegeben.
☐ Zieljahr und Zielwert sind angegeben.
☐ Basisjahr und Basiswert sind angegeben.
☐ Einheit und Emissionsabdeckung sind angegeben.
☐ Wesentliche Maßnahmen zur Zielerreichung sind beschrieben.
☐ Bei Tätigkeit in einem klimaprägenden Wirtschaftszweig ist ein vorhandener Klimatransitionsplan beschrieben.
☐ Besteht kein Transitionsplan, ist angegeben, ob und wann einer eingeführt werden soll.
C4 – Klimarisiken
☐ Physische Klimagefahren wurden identifiziert.
☐ Übergangsrisiken wurden identifiziert.
☐ Exposition und Sensitivität von Vermögenswerten, Tätigkeiten und Wertschöpfungskette wurden bewertet.
☐ Kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte wurden berücksichtigt.
☐ Umgesetzte Anpassungsmaßnahmen sind angegeben.
☐ Potenzielle finanzielle oder operative Auswirkungen wurden optional als hoch, mittel oder niedrig bewertet.
C5 – Zusätzliche Beschäftigtenmerkmale
☐ Personalfluktuationsrate ist ermittelt.
☐ Frauen-Männer-Verhältnis auf Managementebene wurde optional ermittelt.
☐ Ausschließlich für das Unternehmen tätige Selbstständige wurden optional erfasst.
☐ Über Personaldienstleister eingesetzte Zeitarbeitskräfte wurden optional erfasst.
C6 – Menschenrechtsrichtlinien und Verfahren
☐ Verhaltenskodex oder Menschenrechtsrichtlinie für die eigene Belegschaft ist vorhanden beziehungsweise das Fehlen wird angegeben.
☐ Kinderarbeit ist abgedeckt.
☐ Zwangsarbeit ist abgedeckt.
☐ Menschenhandel ist abgedeckt.
☐ Diskriminierung ist abgedeckt.
☐ Unfallprävention ist abgedeckt.
☐ Internes Beschwerdeverfahren ist vorhanden beziehungsweise das Fehlen wird angegeben.
C7 – Menschenrechtsvorfälle
☐ Bestätigte Vorfälle in der eigenen Belegschaft wurden geprüft.
☐ Vorfälle zu Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Menschenhandel und Diskriminierung sind einzeln angegeben.
☐ Gegenmaßnahmen sind gegebenenfalls beschrieben.
☐ Bestätigte Vorfälle bei Beschäftigten in der Wertschöpfungskette wurden geprüft.
☐ Vorfälle mit betroffenen Gemeinschaften, Verbrauchern oder Endnutzern wurden geprüft.
C8 – Umsätze aus bestimmten Tätigkeiten
☐ Umsätze aus verbotenen Waffen wurden geprüft und gegebenenfalls angegeben.
☐ Umsätze aus Tabakanbau oder Tabakproduktion wurden geprüft und gegebenenfalls angegeben.
☐ Umsätze aus Kohle, Erdöl und Erdgas wurden getrennt geprüft und gegebenenfalls angegeben.
☐ Tätigkeiten der relevanten chemischen Produktion wurden geprüft und gegebenenfalls angegeben.
C9 – Geschlechtervielfalt im Leitungsorgan
☐ Es wurde geprüft, ob ein Leitungs- oder Kontrollorgan besteht.
☐ Das Geschlechterverhältnis im Leitungs- oder Kontrollorgan ist ermittelt und angegeben.
Ergebnisfeststellung
Basismodul erreicht: Alle einschlägigen Punkte aus den allgemeinen Grundsätzen und B1–B11 sind erfüllt.
Comprehensive Module erreicht: Das Basismodul ist vollständig erfüllt und zusätzlich sind alle einschlägigen verpflichtenden Punkte aus C1–C9 erfüllt.
Noch nicht erreicht: Mindestens eine verpflichtende oder anwendbare Angabe fehlt, ist nicht belastbar dokumentiert oder kann noch nicht im Bericht veröffentlicht werden.
Die Checkliste prüft die inhaltliche Vollständigkeit, ersetzt jedoch keine rechtliche Prüfung, externe Verifizierung oder fachliche Kontrolle komplexer Berechnungen.
Praxistipps
- Berichtsgrenzen vor Beginn der Datenerhebung schriftlich festlegen.
- Für jede Kennzahl eine intern verantwortliche Person benennen.
- Primärdaten gegenüber Schätzungen bevorzugen.
- Berechnungsformeln und Emissionsfaktoren dokumentieren.
- Energie-, Wasser- und Abfalldaten standortbezogen erfassen.
- Personaldefinitionen über alle Angaben hinweg vereinheitlichen.
- Nicht anwendbare Anforderungen intern begründen.
- Nachweise zentral in einer revisionsfähigen Datenablage speichern.
- Vorjahreswerte frühzeitig für spätere Vergleiche sichern.
- Berichtsaussagen mit Finanzbericht, Website und Richtlinien abgleichen.
- Branchenspezifische Nachhaltigkeitsthemen ergänzend prüfen.
- Den fertigen Bericht durch Fachabteilungen und Geschäftsleitung freigeben.
Typische Fehler
- Das Comprehensive Module wird ohne vollständiges Basismodul angewendet.
- Nicht anwendbare Angaben werden ohne vorherige Prüfung übersprungen.
- Kennzahlen verwenden unterschiedliche Berichtszeiträume oder Unternehmensgrenzen.
- Scope-1- und Scope-2-Emissionen werden nicht getrennt ausgewiesen.
- Maßnahmen werden beschrieben, ohne Ziele oder belastbare Nachweise zu hinterlegen.
- Allgemeine Nachhaltigkeitsversprechen ersetzen konkrete Kennzahlen.
- Die Anwendung des Standards wird erklärt, obwohl Pflichtangaben fehlen.