Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen

Wenn Sie ein gemeinwohlorientiertes Unternehmen oder Start-up sind oder sich für gemeinwohlorientiertes Unternehmertum interessieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Unterstützungsangebote einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt mit dem Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen“ Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote für gemeinwohlorientierte Unternehmen. Ziel des Programms ist es, deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und sie insbesondere in der Gründungs- und frühen Wachstumsphase zu unterstützen.

Dabei werden nicht unmittelbar einzelne Investitionen der Unternehmen gefördert. Die Förderung richtet sich vielmehr an qualifizierte Organisationen, die Unterstützungsangebote für gemeinwohlorientierte Unternehmen entwickeln und umsetzen. Hierzu gehören beispielsweise Beratungsorganisationen, Inkubatoren, Akzeleratoren, Wirtschaftsförderungen, Kammern, Hochschulen, Technologie- und Gründerzentren sowie vergleichbare Einrichtungen.

Die Förderung erfolgt über zwei unterschiedliche Module.

Individual-Modul: Vertiefte Unterstützung einzelner Unternehmen

Im Individual-Modul, dem sogenannten Modul I, werden vertiefte Unterstützungsleistungen für gemeinwohlorientierte Unternehmen und Start-ups gefördert. Die teilnehmenden Unternehmen müssen grundsätzlich kleine oder mittlere Unternehmen gemäß der EU-KMU-Definition sein und die Anforderungen an ein gemeinwohlorientiertes Unternehmen erfüllen.

Gemeinwohlorientierte Unternehmen verfolgen mit ihrer Geschäftstätigkeit vorrangig eine positive soziale oder ökologische Wirkung. Die Erwirtschaftung von Gewinnen ist dabei nicht ausgeschlossen. Die Gewinne dienen jedoch in erster Linie dazu, die angestrebte gesellschaftliche oder ökologische Wirkung des Unternehmens langfristig abzusichern und weiterzuentwickeln.

Gegenstand der Förderung in Modul I sind insbesondere folgende Maßnahmen:

a) Individuelle Analysen sowie vertiefte Beratungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsleistungen für gemeinwohlorientierte Unternehmen, beispielsweise in Form von Seminarreihen, Coaching-Angeboten, Mentoring-Programmen oder Accelerator-Programmen.

b) Maßnahmen, die eine vertiefte und individuelle Vernetzung gemeinwohlorientierter Unternehmen untereinander oder mit anderen relevanten Akteuren unterstützen und auf diese Weise Kooperationen erleichtern.

Die Angebote können unterschiedliche unternehmerische Fragestellungen behandeln. Denkbar sind beispielsweise Unterstützungsleistungen zur Entwicklung tragfähiger Geschäftsmodelle, zur Finanzierung, zur Organisationsentwicklung, zur Digitalisierung, zur Wirkungsmessung oder zur Erschließung neuer Kundengruppen.

Auch die strategische Weiterentwicklung eines Unternehmens kann im Mittelpunkt stehen. Dazu kann beispielsweise untersucht werden, wie ein gemeinwohlorientiertes Geschäftsmodell skaliert, wirtschaftlich stabilisiert oder auf neue Märkte übertragen werden kann.

Im Gegensatz zu einer kurzen Erstberatung ermöglicht Modul I eine intensivere Begleitung einzelner Unternehmen. Die Unterstützungsleistungen sollen auf den konkreten Bedarf der teilnehmenden Unternehmen zugeschnitten sein und zur Lösung nachvollziehbar dargestellter unternehmerischer Herausforderungen beitragen.

Multiplikator-Modul: Information, Vernetzung und Wissenstransfer

Im Multiplikator-Modul, dem sogenannten Modul II, werden übergreifende Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen zu Themen des gemeinwohlorientierten Unternehmertums gefördert. Diese Angebote sollen zahlreichen Unternehmen gleichzeitig offenstehen.

Gegenstand der Förderung in Modul II sind insbesondere folgende Maßnahmen:

a) Maßnahmen zur Bereitstellung von Informations- und Vernetzungsangeboten zu Themen des gemeinwohlorientierten Unternehmertums. Hierzu können beispielsweise Kurzberatungen mit einer Dauer von bis zu zwei Stunden, Workshops, Informationsveranstaltungen, Netzwerkformate oder digitale Informations- und Unterstützungsangebote gehören.

b) Die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung eines überregionalen Transferkonzeptes zur Verbreitung innovativer Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Das Konzept soll zusammen mit anderen relevanten Akteuren des Ökosystems entwickelt werden und insbesondere den Erfahrungsaustausch sowie das Lernen voneinander stärken.

Während Modul I eine vertiefte Begleitung einzelner Unternehmen ermöglicht, steht bei Modul II die Breitenwirkung im Vordergrund. Informationen, Methoden und Unterstützungsangebote sollen möglichst vielen interessierten Unternehmen zugänglich gemacht werden.

Ein denkbares Projekt könnte beispielsweise eine digitale Wissensplattform zum gemeinwohlorientierten Unternehmertum umfassen. Ergänzend könnten Workshops, Netzwerktreffen, Praxisleitfäden, Lernmaterialien oder Peer-to-Peer-Formate angeboten werden.

Auch regionale oder überregionale Netzwerke können ausgebaut und miteinander verbunden werden. Dadurch sollen gemeinwohlorientierte Unternehmen leichter geeignete Ansprechpartner, Kooperationspartner und Unterstützungsangebote finden.

Welche Ausgaben werden gefördert?

Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit von mindestens sechs Monaten und grundsätzlich höchstens 36 Monaten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen und nachgewiesenen Projektausgaben.

Förderfähig sind insbesondere die für die Projektumsetzung erforderlichen Personalausgaben. Weitere projektbezogene Aufwendungen werden im Rahmen einer Restkostenpauschale berücksichtigt. Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach der Förderrichtlinie und den jeweiligen Förderaufrufen.

Der Zuschuss kann grundsätzlich bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Somit ist in der Regel ein Eigenanteil von mindestens 15 Prozent zu finanzieren.

Der Eigenanteil kann unter bestimmten Voraussetzungen durch eigene Finanzmittel, freigestelltes Projektpersonal, private Drittmittel oder ergänzende öffentliche Mittel erbracht werden. Voraussetzung ist, dass die Gesamtfinanzierung des Projektes für den gesamten Bewilligungszeitraum gesichert ist.

Die Zuwendung ist grundsätzlich auf 600.000 Euro je Antragsteller und Kalenderjahr begrenzt. Die konkrete Förderhöhe hängt jedoch vom Umfang, der Laufzeit und der inhaltlichen Ausgestaltung des beantragten Projektes ab.

Zusätzliche Förderung durch den Klimabonus

Projekte mit einem besonderen Klima- oder Umweltschutzbezug können einen sogenannten Klimabonus erhalten. Durch diesen Bonus kann sich der maximale Zuschuss um zehn Prozentpunkte erhöhen. Damit ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung von bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben möglich.

Der Klimabonus kann sich entweder auf die Inhalte der Unterstützungsmaßnahme oder auf die angesprochene Zielgruppe beziehen.

Ein inhaltlicher Klimaschwerpunkt kann beispielsweise gegeben sein, wenn Unternehmen dabei unterstützt werden, klimafreundliche Geschäftsmodelle zu entwickeln, betriebliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren, Ressourcen effizienter einzusetzen oder ihre Produkte und Dienstleistungen stärker an Klimaschutzzielen auszurichten.

Ein zielgruppenbezogener Klimaschwerpunkt kann vorliegen, wenn sich die Unterstützungsangebote vorrangig an Unternehmen richten, deren Geschäftstätigkeit einen signifikanten Beitrag zum Klima- oder Umweltschutz leistet.

Der Klimabonus wird nicht automatisch gewährt. Der beantragte Beitrag zum Klimaschutz muss im Projektkonzept nachvollziehbar beschrieben und durch geeignete Ziele, Maßnahmen und Indikatoren belegt werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen sowie Zusammenschlüsse juristischer Personen oder Vereinigungen.

Die Antragsteller müssen ihre fachliche und administrative Qualifikation zur Unterstützung gemeinwohlorientierter Unternehmen nachweisen können. Hierzu zählen beispielsweise einschlägige Erfahrungen in der Beratung, Qualifizierung, Vernetzung oder Begleitung von Unternehmen.

Als mögliche Antragsteller kommen unter anderem folgende Einrichtungen infrage:

– Beratungs- und Qualifizierungsorganisationen,
– Impact Hubs und Co-Working-Spaces,
– Inkubatoren und Akzeleratoren,
– Wirtschaftsförderungsgesellschaften,
– Kammern und Verbände,
– Hochschulen und Forschungseinrichtungen,
– Technologie- und Gründerzentren sowie
– kommunale oder regionale Organisationen.

Die gemeinwohlorientierten Unternehmen, die an den Angeboten teilnehmen, sind somit in der Regel nicht selbst Antragsteller. Der Förderantrag wird durch die Organisation gestellt, die das jeweilige Unterstützungsprojekt plant und durchführt.

Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde. Bereits begonnene Maßnahmen können grundsätzlich nicht rückwirkend gefördert werden.

Die geplanten Angebote müssen außerdem zusätzlich zu bereits bestehenden Tätigkeiten durchgeführt werden. Eine Förderung regulärer Pflichtaufgaben oder unveränderter bestehender Angebote ist nicht vorgesehen. Eine erhebliche qualitative oder quantitative Erweiterung eines bestehenden Angebots kann jedoch grundsätzlich als zusätzlich gelten.

Die geförderten Leistungen müssen neutral erbracht werden. Das Projekt darf daher nicht vorrangig dazu dienen, eigene Produkte oder Dienstleistungen des Antragstellers zu verkaufen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind zudem Maßnahmen, die überwiegend Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung zum Inhalt haben. Gleiches gilt für reine gutachterliche Stellungnahmen sowie für Fördermittelberatungen, sofern diese nicht Bestandteil einer umfassenderen konzeptionellen Beratung sind.

Bei Modul I muss außerdem sichergestellt werden, dass die teilnehmenden Unternehmen tatsächlich die Anforderungen an gemeinwohlorientierte kleine oder mittlere Unternehmen erfüllen.

Worauf kommt es bei der Antragstellung an?

Das Förderverfahren ist einstufig und wird elektronisch durchgeführt. Im Mittelpunkt des Antrags steht ein schlüssiges und nachvollziehbares Maßnahmenkonzept.

Darin sollte zunächst dargestellt werden, vor welchen konkreten Herausforderungen die angesprochenen gemeinwohlorientierten Unternehmen stehen. Anschließend ist zu erläutern, mit welchen Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- oder Vernetzungsangeboten diese Herausforderungen bearbeitet werden sollen.

Von besonderer Bedeutung sind eine klare Beschreibung der Zielgruppe und ein realistisches Konzept, wie diese erreicht werden kann. Auch die Einbindung bestehender Netzwerke und Kooperationspartner sollte nachvollziehbar dargestellt werden.

Darüber hinaus müssen die erwarteten Wirkungen des Vorhabens beschrieben werden. Geeignete Indikatoren können beispielsweise die Zahl der erreichten Unternehmen, die Anzahl durchgeführter Beratungen, neu entstandene Kooperationen oder nachweisbare Weiterentwicklungen der teilnehmenden Geschäftsmodelle sein.

Bei der Projektauswahl haben das Maßnahmenkonzept, die fachliche Qualität des eingesetzten Personals sowie die Plausibilität und Wirtschaftlichkeit der Finanzierung eine hohe Bedeutung. Das Maßnahmenkonzept macht dabei den größten Anteil der Bewertung aus.

Aktueller Stand des Förderprogramms

Das Programm „Nachhaltig wirken“ läuft grundsätzlich vom 18. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2029. Nach Angaben des ESF-Plus-Portals wurden bislang 94 Projekte mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 82,9 Millionen Euro bewilligt.

Davon entfallen 55 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 48,3 Millionen Euro auf das Individual-Modul. Im Multiplikator-Modul wurden 39 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 34,6 Millionen Euro bewilligt.

Die dritte Antragsrunde endete am 16. April 2026. Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich. Interessierte Organisationen sollten die Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des ESF-Plus-Portals und der Förderdatenbank beobachten, um mögliche weitere Förderaufrufe oder ergänzende themenspezifische Ausschreibungen frühzeitig zu erkennen.

Fazit

Mit dem Programm „Nachhaltig wirken“ werden Strukturen aufgebaut, die gemeinwohlorientierte Unternehmen bei ihrer wirtschaftlichen und organisatorischen Weiterentwicklung unterstützen.

Während das Individual-Modul eine intensive und bedarfsgerechte Begleitung einzelner Unternehmen ermöglicht, zielt das Multiplikator-Modul auf eine möglichst breite Bereitstellung von Wissen, Vernetzungsmöglichkeiten und Unterstützungsangeboten ab.

Besonders interessant ist die Förderung für Organisationen, die bereits Erfahrungen in der Unternehmensberatung, Qualifizierung, Wirtschaftsförderung oder Netzwerkentwicklung besitzen und ihre Angebote gezielt auf gemeinwohlorientierte Unternehmen ausrichten möchten.

Durch Förderquoten von grundsätzlich bis zu 85 Prozent und bis zu 95 Prozent bei Gewährung des Klimabonus bietet das Programm attraktive Rahmenbedingungen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung sind jedoch ein klarer zusätzlicher Projektansatz, eine nachvollziehbare Zielgruppenansprache, qualifiziertes Personal, eine gesicherte Finanzierung und ein überzeugendes Konzept zur Messung der angestrebten Wirkung.

Quellen:

– ESF Plus: „Nachhaltig wirken – Förderung des gemeinwohlorientierten Unternehmertums“
– Förderdatenbank des Bundes: „Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen“
– Projektauswahlkriterien des ESF-Plus-Programms „Nachhaltig wirken“

gemeinwohlorientiert.com
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