Innovative gemeinwohlorientierte Organisationen müssen neue Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse häufig zunächst erproben, bevor ein größeres Entwicklungsprojekt wirtschaftlich sinnvoll ist. Gerade für kleinere Unternehmen, Start-ups und Organisationen kann eine wissenschaftliche Vorstudie entscheidend sein: Sie reduziert technische und wirtschaftliche Unsicherheiten und schafft eine belastbare Grundlage für die nächste Entwicklungsstufe.
In der Schweiz bietet die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung Innosuisse dafür den Innovationsscheck an. Unternehmen sowie kleinere private oder öffentliche Organisationen mit weniger als 250 Vollzeitstellen können gemeinsam mit einem Schweizer Forschungspartner eine Vorstudie durchführen.
Innosuisse finanziert bis zu 15.000 Schweizer Franken und übernimmt dabei 100 Prozent der anrechenbaren Kosten des Forschungspartners bis zu diesem Höchstbetrag. Gefördert werden unter anderem Konzeptentwicklungen, Ideenstudien sowie Analysen zum Innovations- und Marktpotenzial neuartiger Prozesse, Produkte, Dienstleistungen oder Technologien.
Besonders attraktiv ist das Programm für wirkungsorientierte Organisationen, die eine innovative Lösung wissenschaftlich überprüfen möchten, bevor sie größere Eigenmittel investieren. Die Einreichung ist aktuell jederzeit möglich. Eine klassische jährliche Ausschreibungsfrist besteht nicht.
Was wird gefördert?
Der Innovationsscheck finanziert eine wissenschaftliche Vorstudie.
Ziel ist es, die Tragfähigkeit beziehungsweise Umsetzbarkeit einer innovativen Idee zu überprüfen.
Förderfähig sind beispielsweise:
- Konzeptentwicklungen
- Ideenstudien
- technische Machbarkeitsuntersuchungen
- Analyse des Innovationspotenzials
- Analyse des Marktpotenzials
- wissenschaftliche Untersuchung neuer Produkte
- wissenschaftliche Untersuchung neuer Dienstleistungen
- Untersuchung neuer Prozesse
- Untersuchung neuer Technologien.
Das Programm ist thematisch breit angelegt.
Besonders interessant ist, dass Innosuisse bei der Bewertung ausdrücklich auch wissenschaftliche, technologische und soziale Aspekte des Innovationsgrades berücksichtigt. Damit ist das Instrument nicht ausschließlich auf klassische Hightech-Innovationen beschränkt.
Ein Sozialunternehmen könnte beispielsweise eine neuartige Dienstleistung wissenschaftlich validieren lassen. Eine Genossenschaft könnte einen innovativen Prozess untersuchen. Eine Organisation aus dem Bereich Kreislaufwirtschaft könnte gemeinsam mit einer Hochschule ein neues Material- oder Wiederverwendungskonzept analysieren.
Wer kann einen Antrag stellen?
Das Programm richtet sich an:
- KMU
- Start-ups
- andere kleine und mittlere private Organisationen
- kleinere und mittlere öffentliche Organisationen.
Die Organisation muss weniger als 250 Vollzeitäquivalente beschäftigen.
Bei Unternehmen, die zu einem Konzern gehören, wird die Beschäftigtenzahl des gesamten Konzerns berücksichtigt.
Die Organisation benötigt einen Sitz in der Schweiz. Als Nachweis ist eine Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer – die sogenannte UID – erforderlich.
Damit kann das Programm auch für gemeinwohlorientierte Organisationen interessant sein, die nicht als klassisches gewinnorientiertes Unternehmen organisiert sind. Entscheidend ist allerdings, dass die konkreten Voraussetzungen von Innosuisse erfüllt werden.
Zusätzlich muss bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung ein geeigneter Schweizer Forschungspartner gefunden worden sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Innerhalb der vorhergehenden zwei Jahre darf der Antragsteller keine Gutschrift für eine Vorstudie von Innosuisse erhalten haben. Maßgebend ist das Datum der entsprechenden Verfügung.
Wie hoch ist die Förderung?
Die maximale Förderung beträgt:
15.000 Schweizer Franken.
Innosuisse übernimmt bis zu 100 Prozent der anrechenbaren Kosten des Forschungspartners innerhalb dieses Höchstbetrags.
Für den Umsetzungspartner besteht beim Innovationsscheck damit grundsätzlich keine klassische prozentuale Kofinanzierung wie bei vielen anderen Innovationsförderungen.
Wichtig ist jedoch: Der Betrag wird nicht als frei verfügbares Fördergeld an das Unternehmen ausgezahlt.
Nach erfolgreicher Durchführung und Prüfung erfolgt die Auszahlung an den Forschungspartner.
Der Scheck finanziert also konkrete wissenschaftliche Leistungen der Forschungseinrichtung und ist kein allgemeiner Betriebskostenzuschuss für das antragstellende Unternehmen.
Welche Kosten sind förderfähig?
Förderfähig sind die anrechenbaren Kosten des Forschungspartners.
Dazu können insbesondere projektbezogene Personalkosten und erforderliche Sachkosten gehören.
Sachkosten müssen für die Durchführung der Vorstudie erforderlich sein und unmittelbar mit dem Projekt zusammenhängen.
Die genaue Kostenstruktur wird im Finanzplan des Antrags dargestellt.
Dabei werden beispielsweise Personal- und Materialkosten berücksichtigt.
Bei Innovationsschecks wird kein zusätzlicher Overheadbeitrag an den Forschungspartner ausgerichtet.
Nach Abschluss setzt sich der tatsächlich anerkannte Förderbetrag aus den anrechenbaren Personal- und Sachkosten einschließlich des jeweils relevanten Mehrwertsteueranteils der Forschungsstätte zusammen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Für eine erfolgreiche Antragstellung müssen mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein.
Die Organisation benötigt einen Schweizer Sitz und eine UID.
Sie darf nicht mehr als 249 Vollzeitäquivalente beschäftigen.
Ein geeigneter Schweizer Forschungspartner muss bereits gefunden worden sein.
Darüber hinaus muss das Vorhaben einen ausreichenden Innovationsgrad besitzen.
Innosuisse bewertet insbesondere:
Innovationsgrad: Ist der wissenschaftliche beziehungsweise wirtschaftliche Ansatz neuartig? Welche wissenschaftlichen, technologischen oder sozialen Aspekte sind innovativ?
Potenzieller Nutzen: Welchen konkreten Mehrwert erzeugt die Vorstudie für die Organisation?
Kompetenzen der Partner: Verfügen Umsetzungspartner und Forschungspartner über die notwendigen Fähigkeiten?
Finanzplan: Sind die beantragten Personal- und Materialkosten nachvollziehbar und angemessen?
Folgeprojekt: Besteht die realistische Möglichkeit, dass aus der Vorstudie ein weiterführendes Innovationsprojekt entsteht?
Außerdem müssen die beteiligten Partner den Kodex für wissenschaftliche Integrität einhalten. Aktivitäten, die gegen wissenschaftliche Integrität oder gute wissenschaftliche Praxis verstoßen, sind nicht förderfähig.
Welche Kosten sind ausgeschlossen?
Der Innovationsscheck ist kein allgemeines Investitionsprogramm.
Ausgaben müssen unmittelbar der wissenschaftlichen Vorstudie des Forschungspartners dienen.
Nicht als förderfähige Kosten des Innovationsschecks beim Antragsteller anzusehen sind daher insbesondere dessen allgemeine laufende Betriebskosten oder Investitionen, die unabhängig von der wissenschaftlichen Vorstudie ohnehin erforderlich wären.
Bei der Forschungsinstitution gelten ebenfalls klare Abgrenzungen. Allgemeine Grundausstattung und übliche Infrastruktur können grundsätzlich nicht als zusätzliche Projektkosten angesetzt werden. Kosten müssen projektbezogen und für die konkrete Durchführung erforderlich sein.
Auch die spätere Verwertung der Projektergebnisse – etwa allgemeines Marketing oder Vermarktung – gehört nicht zur eigentlichen Vorstudie.
Der Innovationsscheck sollte deshalb nicht als Finanzierungsinstrument für eine bereits marktreife Lösung betrachtet werden, sondern als Instrument zur wissenschaftlichen Prüfung einer noch vorhandenen Innovations- beziehungsweise Entwicklungsfrage.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Zunächst wird eine konkrete innovative Fragestellung definiert.
Anschließend muss ein geeigneter Schweizer Forschungspartner gefunden werden.
Der Forschungspartner muss grundsätzlich zu den von Innosuisse anerkannten beziehungsweise beitragsberechtigten Forschungsinstitutionen gehören. Dazu können beispielsweise Hochschulforschungsstätten oder andere anerkannte nichtkommerzielle Forschungsstätten gehören.
Danach erstellt der Umsetzungspartner den Antrag im Eingabeportal von Innosuisse.
Der Antrag enthält unter anderem:
- Titel der Vorstudie
- Angaben zum Umsetzungspartner
- Angaben zum Forschungspartner
- Beschreibung der Innovation
- neuartige Inhalte
- erwartete Umsetzbarkeit
- Aufgabe des Forschungspartners
- konkretes Ergebnis der Vorstudie
- Wettbewerbssituation
- potenzieller Nutzen
- Finanzplan mit Personal- und Materialkosten.
Nur der Umsetzungspartner reicht das Gesuch ein.
Nach Einreichung erfolgt zunächst eine formale Prüfung.
Anschließend bewertet eine Expertin oder ein Experte das Vorhaben. Auf Grundlage dieser Einschätzung entscheidet ein Mitglied des Innovationsrats.
Der gesamte Evaluationsprozess dauert nach Angaben von Innosuisse normalerweise etwa vier bis sechs Wochen.
Erst nach positivem Entscheid sollte die Vorstudie gestartet werden.
Die reguläre Projektdauer beträgt sechs Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen kann einmalig eine Verlängerung um weitere sechs Monate beantragt werden.
Nach Abschluss werden ein wissenschaftlicher Schlussbericht und ein Finanzbericht eingereicht.
Innosuisse prüft die Unterlagen und erstellt eine Schlussabrechnung. Nach Ablauf der 30-tägigen Einsprachefrist wird der anerkannte Betrag direkt an den Forschungspartner überwiesen.
Wichtige Tipps für die Antragstellung
Beim Innovationsscheck ist die Darstellung der Innovation entscheidend.
Nicht ausreichend wäre beispielsweise die Aussage: „Wir möchten eine neue App entwickeln.“
Besser wäre eine klare Darstellung der ungelösten Frage: Welche neuartige Methode soll eingesetzt werden? Was unterscheidet den Ansatz von bestehenden Lösungen? Welche wissenschaftliche Unsicherheit muss untersucht werden?
Der konkrete Nutzen der Vorstudie sollte ebenfalls messbar beschrieben werden.
Beispiel: Die Vorstudie soll klären, ob ein neu entwickelter Algorithmus eine bestimmte gesellschaftliche Dienstleistung effizienter zuordnen kann und welche technischen Voraussetzungen für ein anschließendes Pilotprojekt notwendig sind.
Auch der Forschungspartner sollte nicht allein aufgrund räumlicher Nähe ausgewählt werden. Seine wissenschaftliche Kompetenz muss unmittelbar zur Innovationsfrage passen.
Ein weiterer Erfolgsfaktor ist das erwartete Folgeprojekt. Innosuisse bewertet ausdrücklich, ob aus der Vorstudie ein weiterführendes Innovationsprojekt entstehen könnte. Diese Perspektive sollte bereits im Antrag nachvollziehbar dargestellt werden.
Für welche gemeinwohlorientierten Unternehmen eignet sich das Programm besonders?
Das Programm eignet sich insbesondere für Organisationen, die bereits eine konkrete innovative Idee besitzen, aber noch wissenschaftliche Unsicherheiten klären müssen.
Beispiele sind:
Ein Impact-Start-up entwickelt eine digitale Plattform zur besseren Vermittlung sozialer Dienstleistungen.
Eine Genossenschaft möchte einen neuen gemeinschaftlichen Energie- oder Mobilitätsansatz wissenschaftlich untersuchen.
Ein Unternehmen aus der Kreislaufwirtschaft entwickelt ein neues Material- oder Rücknahmekonzept.
Eine Organisation aus dem Bildungsbereich möchte ein innovatives digitales Lernverfahren empirisch überprüfen.
Ein Sozialunternehmen entwickelt eine neue Methode für Teilhabe oder Inklusion und benötigt wissenschaftliche Unterstützung bei der Validierung.
Eine nachhaltige Organisation möchte die technische Machbarkeit eines innovativen Energie-, Ressourcen- oder Klimaschutzansatzes untersuchen.
Weniger geeignet ist der Scheck für Organisationen, deren Produkt bereits fertig entwickelt ist und die ausschließlich Vertriebs-, Marketing- oder Skalierungskosten finanzieren möchten.
Häufige Fehler bei der Antragstellung
- Die Idee ist neu für die Organisation, aber nicht tatsächlich innovativ.
- Der wissenschaftliche Untersuchungsbedarf wird nicht konkret beschrieben.
- Es wurde noch kein geeigneter Forschungspartner gefunden.
- Die Kompetenzen des Forschungspartners passen nicht ausreichend zum Vorhaben.
- Der erwartete Nutzen der Vorstudie bleibt unklar.
- Der Antrag beschreibt bereits eine vollständige Umsetzung statt einer klar abgegrenzten Vorstudie.
- Der Finanzplan ist nicht plausibel.
- Das mögliche Folgeprojekt wird nicht dargestellt.
- Die Schweizer UID oder Größenanforderungen werden nicht geprüft.
- Ein früherer Innovationsscheck innerhalb der Zweijahresfrist wird übersehen.
Fazit
Der Innovationsscheck von Innosuisse ist für innovative gemeinwohlorientierte Organisationen in der Schweiz besonders attraktiv.
Bis zu 15.000 Schweizer Franken können für eine wissenschaftliche Vorstudie genutzt werden. Innosuisse übernimmt dabei bis zu 100 Prozent der anrechenbaren Kosten des Forschungspartners.
Hinzu kommt die flexible Antragstellung: Gesuche können jederzeit eingereicht werden.
Besonders interessant ist das Programm für Organisationen, die vor einem größeren Innovationsprojekt zunächst Machbarkeit, Innovationspotenzial oder Marktpotenzial wissenschaftlich untersuchen möchten.
Für wirkungsorientierte Start-ups, KMU sowie kleinere private oder öffentliche Organisationen kann der Innovationsscheck deshalb ein sinnvoller Einstieg in eine längerfristige Zusammenarbeit mit Schweizer Forschungsinstitutionen sein.
