Das DSEE-Mikroförderprogramm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.“ richtet sich an gemeinnützige Organisationen, die bürgerschaftliches Engagement in ländlichen oder strukturschwachen Regionen Deutschlands stärken wollen. Gerade kleinere Vereine, gemeinnützige Gesellschaften und andere überwiegend ehrenamtlich getragene Organisationen verfügen häufig über gute Ideen, aber nur über begrenzte finanzielle Ressourcen für deren Umsetzung.
Hier setzt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) an. Gefördert werden zusätzliche Projekte, die neue Engagierte gewinnen, bestehende Ehrenamtliche stärker binden oder die Organisation selbst weiterentwickeln. Dazu können beispielsweise Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Qualifizierungen, Digitalisierung, neue Ausstattung oder Maßnahmen zur Organisationsentwicklung gehören.
Für gemeinwohlorientierte Organisationen ist das Programm insbesondere interessant, weil die Antragstellung vergleichsweise niedrigschwellig ist und bereits kleine Vorhaben unterstützt werden. Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.500 Euro pro Organisation und Kalenderjahr. Anträge können 2026 fortlaufend gestellt werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass das Projekt in einem ländlichen oder strukturschwachen Gebiet wirkt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die über den normalen Regelbetrieb der Organisation hinausgehen und einen konkreten Beitrag zur Stärkung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements leisten.
Denkbar sind insbesondere Maßnahmen zur Gewinnung neuer Engagierter. Dazu gehören beispielsweise öffentliche Vereinspräsentationen, gezielte Öffentlichkeitsarbeit, Nachwuchsprogramme, neue Angebote für bislang unterrepräsentierte Zielgruppen oder Beteiligungsformate.
Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf der Bindung und Wertschätzung bereits engagierter Menschen. Förderfähig können beispielsweise Dankesveranstaltungen, Jubiläumsveranstaltungen, kommunikative Maßnahmen zur Sichtbarmachung des Engagements oder Projekte zur stärkeren Identifikation der Ehrenamtlichen mit der Organisation sein.
Darüber hinaus können Organisationen ihre Strukturen modernisieren. Beispiele sind:
- Digitalisierung und digitale Arbeitsprozesse
- innovative Anschaffungen
- Weiterbildung
- Organisationsentwicklungsprozesse
- externe Moderation oder Beratung
- Vernetzung mit anderen Organisationen
- neue Kommunikations- oder Beteiligungsformate
- Maßnahmen zur Verbesserung der ehrenamtlichen Zusammenarbeit.
Entscheidend ist nicht allein die konkrete Maßnahme. Der Antrag muss nachvollziehbar darstellen, welchen zusätzlichen Nutzen das Vorhaben für Engagement und Ehrenamt erzeugt. Maßnahmen aus dem gewöhnlichen laufenden Organisationsbetrieb werden grundsätzlich nicht gefördert.
Wer kann einen Antrag stellen?
Das Mikroförderprogramm richtet sich hauptsächlich an gemeinnützige Organisationen, die überwiegend mit ehrenamtlich Engagierten arbeiten.
Antragsberechtigt sind insbesondere gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, beispielsweise:
- eingetragene Vereine
- gemeinnützige GmbHs
- gemeinnützige Unternehmergesellschaften
- gemeinnützige Aktiengesellschaften
- gemeinnützige Genossenschaften
- Stiftungen des privaten Rechts.
Bestimmte juristische Personen des öffentlichen Rechts können ebenfalls antragsberechtigt sein.
Nicht antragsberechtigt sind unter anderem natürliche Personen, politische Parteien, Gebietskörperschaften wie Städte, Gemeinden und Landkreise sowie nicht rechtsfähige Organisationen oder Organisationseinheiten.
Von besonderer Bedeutung ist die regionale Voraussetzung: Die Organisation muss entweder in einem strukturschwachen oder ländlichen Raum ansässig sein oder das beantragte Projekt muss dort wirken. Die DSEE stellt hierfür eine Postleitzahlprüfung zur Verfügung.
Als ländlich gelten Gebiete, die nach der Typologie des Thünen-Instituts als „eher ländlich“ oder „sehr ländlich“ eingestuft sind. Zusätzlich zählen bestimmte Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) als strukturschwache Gebiete.
Wie hoch ist die Förderung?
Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Projektausgaben.
Die maximale Förderung beträgt:
1.500 Euro pro Organisation und Kalenderjahr.
Mindestens zehn Prozent der förderfähigen Ausgaben müssen als Eigenanteil eingebracht werden. Dieser Eigenanteil kann grundsätzlich aus eigenen beziehungsweise weiteren Finanzmitteln oder unter bestimmten Voraussetzungen aus ehrenamtlichen Eigenleistungen bestehen.
Die förderfähigen Gesamtausgaben eines Projekts dürfen in der Regel 15.000 Euro nicht überschreiten.
Beispiel: Kostet ein Projekt 1.600 Euro, könnten bei einer Förderquote von 90 Prozent maximal 1.440 Euro bezuschusst werden. Bei förderfähigen Projektkosten von beispielsweise 3.000 Euro greift dagegen bereits der Förderhöchstbetrag: Es können höchstens 1.500 Euro bewilligt werden.
Pro Organisation kann grundsätzlich nur ein Projekt je Kalenderjahr gefördert werden. Eine erneute Förderung in einem späteren Jahr ist möglich. Das neue Projekt muss sich jedoch deutlich von einem bereits geförderten Vorjahresprojekt unterscheiden.
Welche Kosten sind förderfähig?
Die Kosten müssen unmittelbar mit dem beantragten Projekt zusammenhängen, erforderlich und angemessen sein.
Förderfähig können insbesondere sein:
- Materialien und Lernmittel
- IT und technische Ausstattung
- Veranstaltungskosten
- Raummieten für einzelne Veranstaltungen
- Busmieten
- Verpflegung
- Honorare externer Dienstleister
- Werkverträge
- externe Moderationen und Beratungsleistungen
- projektbezogene Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschalen
- projektbezogene Reisekosten
- kleine Formen der Anerkennung für Engagierte bis maximal 20 Euro pro Person.
Honorare müssen sich auf konkrete externe Leistungen beziehen. Denkbar sind beispielsweise die Gestaltung von Kommunikationsmaterialien, Moderation eines Workshops, künstlerische Leistungen oder fachliche Beratung.
Alle Ausgaben müssen nachvollziehbar und durch Einzelbelege nachweisbar sein. Pauschale Abrechnungen ohne entsprechenden Nachweis sind nicht vorgesehen. Eine Doppelförderung derselben Ausgaben durch andere öffentliche Förderprogramme ist ausgeschlossen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Das Vorhaben muss einen erkennbaren zusätzlichen Nutzen für Engagement oder Ehrenamt schaffen.
Besonders relevant sind folgende Voraussetzungen:
Das Projekt muss in einem förderfähigen ländlichen oder strukturschwachen Gebiet wirken.
Die antragstellende Organisation muss die rechtlichen Anforderungen des Programms erfüllen. Gemeinnützige Organisationen müssen insbesondere ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können.
Das Vorhaben muss außerhalb des normalen Regelbetriebs liegen. Wiederkehrende Veranstaltungen sind nicht automatisch ausgeschlossen. Der Antrag muss dann aber nachvollziehbar erläutern, wodurch die geförderte Ausgabe einen zusätzlichen Mehrwert erzeugt.
Die Finanzierung des gesamten Projekts muss gesichert sein.
Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und Projektziel müssen miteinander übereinstimmen.
Bei der Bewertung berücksichtigt die DSEE unter anderem die Projektlogik, die Angemessenheit des Mitteleinsatzes, die erwartete Wirkung und die Stärkung überwiegend ehrenamtlich getragener Strukturen.
Welche Kosten sind ausgeschlossen?
Nicht förderfähig sind insbesondere:
- Personalausgaben für festangestellte Beschäftigte
- Honorare für festangestelltes Personal
- dauerhaft angemietete Räume
- Gutscheine und Geschenkkarten
- Alkohol und Tabakwaren
- laufende Versicherungen
- typische laufende Betriebsausgaben
- Grundstücke
- Immobilien
- Fahrzeuge
- größere Bau- oder Sanierungsmaßnahmen
- Umzugsmaßnahmen, soweit sie über kleinere Renovierungen hinausgehen
- Ausgaben ohne nachvollziehbaren Projektbezug.
Projekte, bei denen mehr als 75 Prozent der Gesamtausgaben aus Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschalen bestehen, sind ebenfalls ausgeschlossen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt möglichen Interessenkonflikten. Eng mit der antragstellenden Organisation verbundene Personen oder Unternehmen dürfen nicht ohne Weiteres als externe Dienstleister mit Fördermitteln beauftragt werden.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über das Förderportal der DSEE.
Zunächst muss die Organisation im Portal registriert werden. Danach erfolgt eine Organisationsprüfung. Dafür werden abhängig von der Rechtsform unter anderem Satzung oder Gesellschaftsvertrag, Registerauszug und aktueller Freistellungsbescheid benötigt.
Die Organisationsprüfung kann bis zu vier Wochen dauern.
Während diese Prüfung läuft, kann der eigentliche Förderantrag bereits vorbereitet werden. Eingereicht werden kann er jedoch erst nach erfolgreicher Organisationsprüfung.
Im Antrag müssen insbesondere drei Fragen überzeugend beantwortet werden:
- Was soll konkret umgesetzt werden?
- Warum ist das Projekt notwendig und welche Wirkung soll erreicht werden?
- Wie sind Ehrenamtliche in das Projekt eingebunden?
Ergänzend wird ein Ausgaben- und Finanzierungsplan erstellt.
Der Antrag muss anschließend von den vertretungsberechtigten Personen rechtsverbindlich unterzeichnet und im Förderportal hochgeladen werden.
Die Bearbeitung eines vollständigen Antrags dauert nach Angaben der DSEE in der Regel etwa sechs Wochen.
Frist 2026
Die Antragstellung ist fortlaufend möglich. Nach dem Förderaufruf 2026 ist bei ausreichenden Haushaltsmitteln der 1. November 2026 der letztmögliche Termin für Projekte, die noch 2026 umgesetzt werden sollen.
Alle Maßnahmen und damit zusammenhängenden Zahlungen müssen spätestens am 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein.
Aufgrund der notwendigen Organisationsprüfung und Bearbeitungszeit empfiehlt sich eine deutlich frühere Antragstellung.
Wichtige Tipps für die Antragstellung
Der größte Fehler wäre, lediglich eine Anschaffung zu beantragen. Nicht der neue Laptop, das Veranstaltungsequipment oder die Öffentlichkeitsarbeit ist das eigentliche Förderziel. Entscheidend ist die dahinterstehende Wirkung auf das Engagement.
Ein guter Antrag beschreibt deshalb zuerst die Herausforderung. Danach folgt die Maßnahme und schließlich die erwartete Veränderung.
Beispiel: Eine gemeinnützige Organisation hat Schwierigkeiten, jüngere Ehrenamtliche zu gewinnen. Sie entwickelt deshalb eine neue Social-Media-Kampagne und führt einen offenen Aktionstag durch. Die beantragte technische Ausstattung und Gestaltung der Kommunikationsmaterialien sind damit Mittel zur Erreichung eines klar beschriebenen Engagementziels.
Ziele sollten möglichst konkret und messbar sein. Aussagen wie „Wir möchten bekannter werden“ sind schwächer als „Wir möchten über drei Veranstaltungen mindestens 30 neue Interessierte erreichen und mindestens fünf Personen dauerhaft für ehrenamtliche Aufgaben gewinnen“.
Außerdem sollte frühzeitig geprüft werden, ob der Durchführungsort tatsächlich in der förderfähigen Gebietskulisse liegt.
Für welche gemeinwohlorientierten Unternehmen eignet sich das Programm besonders?
Besonders geeignet ist das Programm für kleine gemeinnützige Organisationen, deren Arbeit wesentlich von Ehrenamtlichen getragen wird.
Beispiele sind Sozialvereine, Kulturvereine, Umweltorganisationen, Bürgerinitiativen mit eigener gemeinnütziger Rechtsform, gemeinnützige Genossenschaften, lokale Bildungsorganisationen, Sportvereine oder gemeinnützige Sozialunternehmen.
Auch eine gGmbH kann profitieren, wenn ein konkretes Projekt auf die Stärkung ehrenamtlichen Engagements ausgerichtet ist.
Weniger geeignet ist das Programm dagegen für gewerblich tätige Sozialunternehmen ohne Gemeinnützigkeit oder für große Investitionsvorhaben. Hierfür sollten andere Förderinstrumente geprüft werden.
Häufige Fehler bei der Antragstellung
- Das Vorhaben gehört zum normalen Regelbetrieb.
- Der Projektort liegt nicht in einer förderfähigen Region.
- Die Wirkung für das Ehrenamt wird nicht ausreichend erläutert.
- Maßnahmen und Finanzierungsplan passen nicht zusammen.
- Die Organisationsprüfung wird zu spät begonnen.
- Nicht förderfähige laufende Personalkosten werden eingeplant.
- Es werden größere Baumaßnahmen beantragt.
- Interessenkonflikte bei externen Dienstleistern werden nicht berücksichtigt.
- Das Projektziel ist zu allgemein formuliert.
- Das Projekt wird zeitlich so spät geplant, dass eine Umsetzung bis Jahresende unrealistisch wird.
Fazit
Das DSEE-Mikroförderprogramm 2026 gehört zu den interessantesten niedrigschwelligen Förderangeboten für kleine gemeinnützige Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen Deutschlands.
Mit maximal 1.500 Euro ist das Fördervolumen zwar überschaubar. Gerade für kleinere Projekte in den Bereichen Ehrenamtsgewinnung, Wertschätzung, Digitalisierung, Qualifizierung und Organisationsentwicklung kann der Zuschuss jedoch einen entscheidenden Unterschied machen.
Besonders positiv sind die Förderquote von bis zu 90 Prozent, die Möglichkeit zur fortlaufenden Antragstellung sowie das breite Spektrum förderfähiger Maßnahmen. Organisationen sollten allerdings darauf achten, ein klar abgegrenztes Projekt außerhalb des Regelbetriebs zu entwickeln und dessen Wirkung für das Engagement überzeugend darzustellen.
