Innovative gemeinwohlorientierte Unternehmen stehen häufig vor einer typischen Herausforderung: Eine neue Dienstleistung, Technologie oder digitale Lösung soll entwickelt werden, doch vor größeren Investitionen muss zunächst geklärt werden, ob das Konzept technisch, methodisch oder wissenschaftlich tragfähig ist. Gerade kleinere Unternehmen und wirtschaftlich tätige Vereine verfügen dafür nicht immer über eigene Forschungs- und Entwicklungskapazitäten.

Der „Innovationsscheck mit Selbstbehalt 2026“ der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG setzt genau an dieser Stelle an. Kleine und mittlere Unternehmen sowie wirtschaftlich tätige Vereine mit Betriebsstätte in Österreich können wissenschaftliche Leistungen einer Universität, Fachhochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung einkaufen.

Der Zuschuss beträgt bis zu 10.000 Euro bei einer Förderquote von maximal 80 Prozent. Bei Projektkosten von 12.500 Euro können damit die maximalen 10.000 Euro Förderung erreicht werden.

Besonders interessant ist das Programm für gemeinwohlorientierte KMU und Sozialunternehmen, die eine innovative Idee zunächst wissenschaftlich überprüfen, einen Prototyp entwickeln, ein Proof-of-Concept erstellen oder ein umfangreicheres Forschungs- und Entwicklungsprojekt vorbereiten möchten. Die Ausschreibung 2026 ist aktuell geöffnet und läuft bis zum 2. November 2026 um 11:00 Uhr.

Was wird gefördert?

Der Innovationsscheck finanziert Forschungsleistungen einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung.

Förderfähig sind insbesondere:

  • forschungsbasierte Ideenstudien
  • Konzeptentwicklungen
  • technologische und nichttechnologische Vorstudien
  • Vorarbeiten für technische Problemlösungen
  • Forschungsarbeiten zur Umsetzung innovativer Ideen
  • Vorbereitung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben
  • Entwicklung neuartiger Algorithmen und Methoden
  • Vorbereitung patentierbarer Entwicklungen
  • wissenschaftliche Begleitung von Prototypen
  • Funktionstests und Optimierungsarbeiten
  • Konzepte für technisches Innovationsmanagement
  • Proof-of-Concept-Untersuchungen.

Das Instrument ist themen- und technologieoffen. Damit können neben technischen Innovationen grundsätzlich auch neuartige Dienstleistungen, digitale Lösungen oder andere wissenschaftlich fundierte Innovationen untersucht werden.

Für gemeinwohlorientierte Organisationen eröffnet dies interessante Möglichkeiten. Ein Sozialunternehmen könnte beispielsweise einen neuartigen digitalen Matching-Algorithmus wissenschaftlich prüfen lassen. Ein wirtschaftlich tätiger Verein könnte gemeinsam mit einer Hochschule eine innovative Dienstleistung entwickeln. Ein Circular-Economy-Unternehmen könnte Materialeigenschaften oder neue Verfahren untersuchen lassen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie wirtschaftlich tätige Vereine mit Betriebsstätte in Österreich.

Nach den veröffentlichten Einreichkriterien gelten insbesondere folgende Grenzen:

  • weniger als 250 Beschäftigte
  • Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro
  • Bilanzsumme bis 43 Millionen Euro
  • Beteiligung eines Großunternehmens grundsätzlich maximal 25 Prozent.

Zusätzlich darf gegen das Unternehmen kein Insolvenzverfahren anhängig sein.

Die Förderung kann nur einmal innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten bezogen werden.

Relevant für gemeinwohlorientiert.com ist insbesondere, dass die FFG ausdrücklich auch wirtschaftlich tätige Vereine als mögliche Antragsteller nennt. Ein Verein muss daher nicht zwingend gewinnorientiert arbeiten. Entscheidend ist jedoch, dass er im Sinne des Programms wirtschaftlich tätig ist und die weiteren Voraussetzungen erfüllt.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Förderung beträgt:

10.000 Euro.

Die maximale Förderquote liegt bei 80 Prozent.

Damit ergibt sich bei maximaler Ausschöpfung:

  • förderfähige Kosten: 12.500 Euro
  • Förderung: 10.000 Euro
  • Selbstbehalt: 2.500 Euro.

Bei niedrigeren Projektkosten reduziert sich der Zuschuss entsprechend.

Bei 10.000 Euro förderfähigen Projektkosten wären beispielsweise maximal 8.000 Euro Förderung möglich.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss beziehungsweise Innovationsscheck gewährt.

Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen wird die Umsatzsteuer nicht als förderfähiger Kostenfaktor berücksichtigt. Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Organisationen kann sie unter den von der FFG genannten Voraussetzungen innerhalb der Förderquote berücksichtigt werden.

Welche Kosten sind förderfähig?

Ein wesentlicher Unterschied zu klassischen Investitionsförderungen besteht darin, dass nicht die eigenen Kosten des Unternehmens finanziert werden.

Förderfähig sind ausschließlich Leistungen der eingebundenen wissenschaftlichen Forschungseinrichtung.

Hierzu können beispielsweise gehören:

  • wissenschaftliche Personalleistungen
  • Forschungsarbeiten
  • fachliche Konzeptentwicklung
  • Versuchsdurchführungen
  • wissenschaftliche Analysen
  • Entwicklungsleistungen
  • wissenschaftliche Begleitung eines Prototyps
  • relevante projektbezogene Leistungen der Forschungseinrichtung.

Die Forschungseinrichtung fungiert bei diesem Programm als externer wissenschaftlicher Partner beziehungsweise Drittleister.

Eigene Personalkosten des antragstellenden Unternehmens sind dagegen nicht der Kern der Förderung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Eine zentrale Voraussetzung ist die Zusammenarbeit mit einer geeigneten wissenschaftlichen Forschungseinrichtung.

Zulässig sind insbesondere:

  • Universitäten
  • Fachhochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Bereits für die Antragstellung muss ein konkreter Forschungspartner identifiziert werden.

Die Forschungseinrichtung erstellt ein Angebot anhand der von der FFG vorgegebenen Angebotsvorlage. Dieses Angebot wird in den Antrag integriert.

Darüber hinaus muss das Vorhaben einen echten Forschungs-, Entwicklungs- oder Innovationscharakter besitzen.

Weitere Voraussetzungen sind:

Die Organisation muss die KMU-Voraussetzungen erfüllen beziehungsweise ein wirtschaftlich tätiger Verein sein.

Sie benötigt eine Betriebsstätte in Österreich.

Der Innovationsscheck darf innerhalb der vorhergehenden zwölf Monate nicht bereits in Anspruch genommen worden sein.

Die De-minimis-Grenze muss eingehalten werden. Die Summe relevanter De-minimis-Beihilfen darf innerhalb des maßgeblichen Dreijahreszeitraums grundsätzlich 300.000 Euro nicht überschreiten.

Das Projekt darf nicht bereits vor Antragstellung verbindlich in Auftrag gegeben worden sein.

Welche Kosten sind ausgeschlossen?

Nicht förderfähig sind insbesondere Tätigkeiten ohne ausreichenden Forschungs-, Entwicklungs- oder Innovationscharakter.

Die FFG nennt unter anderem:

  • reine Mess- oder Prüfaufträge
  • Leistungen, für die keine wissenschaftliche Expertise erforderlich ist
  • klassische Investitionen in Anlagen und Betriebsmittel
  • Kauf von Standardsoftware oder Hardware
  • reine Marktforschung
  • Konkurrenzanalysen
  • Marketingstudien
  • Werbung
  • am freien Markt verfügbare Standardleistungen ohne wissenschaftlichen Charakter
  • reine Literaturrecherchen
  • reine Patentrecherchen
  • Erstellung von Businessplänen
  • Erstellung von Finanzplänen
  • Standardtrainings
  • Fördermittelberatung
  • Antragserstellung für Förderprogramme.

Ebenso nicht förderfähig sind Vorhaben, die bereits vor der Antragstellung beauftragt wurden.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Der erste Schritt besteht darin, einen geeigneten Forschungspartner zu finden.

Hierfür stellt die FFG unter anderem eine Forscher:innendatenbank zur Verfügung.

Anschließend sollte gemeinsam mit der Forschungseinrichtung geklärt werden:

  • welches konkrete Problem untersucht wird
  • worin die Innovation besteht
  • welches Ergebnis erwartet wird
  • welche wissenschaftlichen Leistungen notwendig sind
  • wie hoch die dafür anfallenden Kosten sind.

Danach wird der Antrag im elektronischen eCall-System der FFG angelegt.

Das Unternehmen beziehungsweise der wirtschaftlich tätige Verein lädt die Forschungseinrichtung in den Antrag ein. Die Forschungseinrichtung hinterlegt ihr Angebot anhand der verpflichtenden Vorlage.

Nach vollständiger Einreichung erfolgt die fachliche Bewertung durch Expertinnen und Experten der FFG.

Die Anträge werden laufend begutachtet.

Nach positiver Prüfung erhält die antragstellende Organisation eine Förderzusage über das eCall-System.

Der Förderzeitraum beträgt zwölf Monate ab Antragstellung und kann grundsätzlich nicht verlängert werden.

Nach Abschluss stellt die Forschungseinrichtung eine Gesamtrechnung. Zusätzlich wird ein Endbericht erstellt und über das eCall-System eingereicht.

Das Unternehmen bezahlt die Rechnung an die Forschungseinrichtung. Nach Prüfung der Abrechnung überweist die FFG anschließend den bewilligten Zuschuss bis maximal 10.000 Euro.

Wichtige Tipps für die Antragstellung

Bei diesem Förderprogramm sollte nicht mit einer fertigen Leistungsbeschreibung begonnen werden. Zunächst muss geklärt werden, welche wissenschaftliche Unsicherheit tatsächlich besteht.

Das Programm eignet sich besonders für Fragen wie:

„Ist unser Lösungsansatz technisch realisierbar?“

„Wie kann eine neue Methode wissenschaftlich validiert werden?“

„Welcher Algorithmus eignet sich für unsere Anwendung?“

„Kann unsere Dienstleistung auf Basis empirischer Daten weiterentwickelt werden?“

„Welche technische Lösung ist für einen späteren Prototyp geeignet?“

Eine reine externe Beratung sollte dagegen nicht künstlich als Forschungsprojekt dargestellt werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Forschungspartner. Die fachliche Expertise der ausgewählten Einrichtung muss eindeutig zur Fragestellung passen.

Da die FFG bei hoher Nachfrage nach dem Prinzip „first come – first serve“ vergeben kann, sollte der Antrag nicht unnötig bis zum formalen Ausschreibungsende aufgeschoben werden.

Für welche gemeinwohlorientierten Unternehmen eignet sich das Programm besonders?

Besonders interessant ist der Innovationsscheck für gemeinwohlorientierte KMU und wirtschaftlich tätige Vereine mit innovativen Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen.

Beispiele:

Ein Social-Tech-Start-up möchte einen Algorithmus entwickeln, der soziale Dienstleistungen effizienter vermittelt.

Ein Circular-Economy-Unternehmen möchte gemeinsam mit einer Hochschule eine neue Wiederverwendungsmethode untersuchen.

Ein Verein entwickelt eine innovative digitale Dienstleistung und benötigt wissenschaftliche Unterstützung bei deren Konzeption.

Ein Unternehmen aus dem Bereich nachhaltige Energie möchte die technische Machbarkeit einer neuen Lösung prüfen.

Ein inklusives Unternehmen möchte gemeinsam mit Forschenden eine barrierefreie Technologie entwickeln und testen.

Auch für Organisationen, die später ein größeres F&E-Projekt planen, kann der Innovationsscheck als vorgeschaltete Machbarkeits- oder Konzeptphase sinnvoll sein.

Häufige Fehler bei der Antragstellung

  1. Es fehlt ein echter Forschungs- oder Innovationscharakter.
  2. Der Forschungspartner wird erst nach Antragstellung gesucht.
  3. Eine gewöhnliche Beratungsleistung wird als Forschungsprojekt bezeichnet.
  4. Das Projekt wurde bereits verbindlich beauftragt.
  5. Eigene Unternehmensausgaben werden als förderfähige Forschungskosten angesetzt.
  6. Die KMU-Kriterien werden nicht sorgfältig geprüft.
  7. Frühere De-minimis-Beihilfen werden nicht vollständig berücksichtigt.
  8. Die wissenschaftliche Fragestellung bleibt zu allgemein.
  9. Das erwartete Ergebnis der Forschungseinrichtung ist nicht konkret beschrieben.
  10. Der Antrag wird erst unmittelbar vor Ausschreibungsende vorbereitet.

Fazit

Der FFG-Innovationsscheck mit Selbstbehalt 2026 ist ein sehr interessantes Einstiegsinstrument für österreichische gemeinwohlorientierte KMU, Start-ups und wirtschaftlich tätige Vereine, die wissenschaftliche Expertise benötigen.

Mit bis zu 10.000 Euro Zuschuss und einer Förderquote von maximal 80 Prozent können Organisationen eine innovative Idee überprüfen, ein technisches oder methodisches Konzept entwickeln oder ein späteres Forschungsprojekt vorbereiten.

Der wesentliche Erfolgsfaktor ist eine echte wissenschaftliche Fragestellung. Klassische Beratung, Marketing oder Standardleistungen sind nicht förderfähig.

Da die Ausschreibung am 2. November 2026 um 11:00 Uhr endet und Mittel bei hoher Nachfrage nach dem First-come-first-serve-Prinzip vergeben werden können, sollte ein geeignetes Vorhaben frühzeitig mit einem Forschungspartner vorbereitet werden.

gemeinwohlorientiert.com
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.