Die Entscheidungsguideline für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung

Kurzbeschreibung

Diese Guideline hilft Unternehmen, Start-ups und gemeinwohlorientierten Organisationen dabei, den passenden freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard auszuwählen. Sie zeigt, wann der etablierte VSME sinnvoll ist, wann der neue Voluntary Sustainability Reporting Standard – VS – verwendet werden sollte und wann zunächst eine mögliche CSRD-Pflicht geprüft werden muss. Ein strukturierter Entscheidungsweg führt von der Unternehmensgröße über externe Informationsanforderungen bis zur konkreten Handlungsempfehlung.

VSME oder VS?

Nutzenversprechen

Mit dieser Guideline können Organisationen:

  • den passenden Nachhaltigkeitsstandard auswählen,
  • unnötige Doppelarbeit vermeiden,
  • ihre ESG-Datenerhebung angemessen aufbauen,
  • Anforderungen von Banken und Geschäftspartnern besser beantworten,
  • bestehende VSME-Prozesse auf den VS vorbereiten,
  • personelle und finanzielle Ressourcen gezielter einsetzen,
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der eigenen Wirkungsausrichtung verbinden.

Zielgruppe

Die Guideline eignet sich insbesondere für:

  • nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen,
  • Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten,
  • nachhaltige und gemeinwohlorientierte Unternehmen,
  • Start-ups und wachstumsorientierte Organisationen,
  • Sozialunternehmen und Impact-Unternehmen,
  • Zulieferer größerer Unternehmen,
  • Nachhaltigkeitsverantwortliche,
  • Geschäftsführungen und kaufmännische Leitungen,
  • Unternehmen mit ESG-Anfragen von Banken oder Investoren,
  • Organisationen, die freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen möchten.

Anwendungsfälle

1. Erstmalige Nachhaltigkeitsberichterstattung

Ein Unternehmen möchte erstmals Energie-, Emissions-, Personal- und Governance-Daten strukturiert erfassen und benötigt einen verhältnismäßigen Einstieg.

2. ESG-Anfrage eines Großkunden

Ein Zulieferer erhält einen umfangreichen Nachhaltigkeitsfragebogen von einem CSRD-pflichtigen Geschäftspartner und möchte prüfen, welcher Standard die verlangten Informationen abdeckt.

3. Finanzierungsgespräch mit einer Bank

Eine Bank verlangt strukturierte Nachhaltigkeitsinformationen. Das Unternehmen möchte eine wiederverwendbare Datengrundlage schaffen, statt jedes Jahr unterschiedliche Fragebögen auszufüllen.

4. Übergang vom VSME zum VS

Ein Unternehmen hat bereits einen VSME-Bericht erstellt und möchte feststellen, ob eine Umstellung auf den neuen VS notwendig oder sinnvoll ist.

5. Wachstum über die KMU-Grenze hinaus

Ein Unternehmen überschreitet 250 Beschäftigte, bleibt aber außerhalb der CSRD-Berichtspflicht und benötigt einen angemessenen freiwilligen Standard.

6. Professionalisierung der Nachhaltigkeitssteuerung

Ein gemeinwohlorientiertes Unternehmen möchte Nachhaltigkeitskennzahlen nicht nur veröffentlichen, sondern für Ziele, Entscheidungen und interne Steuerung nutzen.


Hintergrund: Was ist der VSME?

Der Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs, kurz VSME, wurde von EFRAG für nicht börsennotierte Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen entwickelt. Die Europäische Kommission hat den Standard am 30. Juli 2025 als Empfehlung angenommen. Ziel ist es, kleinere Unternehmen bei der Beantwortung von Nachhaltigkeitsanfragen großer Unternehmen und Finanzinstitutionen zu unterstützen.

Der VSME richtet sich vor allem an Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. EFRAG weist ausdrücklich darauf hin, dass der Standard nicht für größere und komplexere Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten getestet wurde.

Der Standard besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Modulen:

  • Basismodul,
  • Comprehensive Module.

Das Basismodul umfasst grundlegende Angaben zu Umwelt, Beschäftigten und Unternehmensführung. Das Comprehensive Module ergänzt unter anderem Strategie, Klimaziele, Klimarisiken und Menschenrechtsthemen.


Hintergrund: Was ist der VS?

Der Voluntary Sustainability Reporting Standard, kurz VS, ist der neue freiwillige europäische Berichtsstandard für kleinere Unternehmen außerhalb der CSRD-Berichtspflicht.

Die Europäische Kommission hat den Standard am 3. Juli 2026 als delegierten Rechtsakt angenommen. Er soll einen einheitlichen und verhältnismäßigen Referenzrahmen für Unternehmen schaffen, die nicht verpflichtend nach der CSRD berichten müssen.

Der VS basiert auf dem VSME, erweitert und formalisiert dessen Ansatz jedoch. Er richtet sich insbesondere an Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten, die außerhalb der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung liegen.

Zum Rechtsstand vom 14. Juli 2026 befindet sich der Standard noch in der Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat. Die Anwendung beginnt nach Ablauf der zweimonatigen Prüfungsfrist, sofern keine Einwände erhoben werden. Die Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden.


Warum gibt es zwei freiwillige Standards?

Der VSME wurde ursprünglich speziell für nicht börsennotierte KMU entwickelt. Er stellt einen praxisnahen und vergleichsweise schlanken Einstieg dar.

Der VS verfolgt einen breiteren regulatorischen Zweck. Er soll auch Unternehmen oberhalb der klassischen KMU-Grenze abdecken und zugleich als Obergrenze für bestimmte Nachhaltigkeitsanforderungen innerhalb von Lieferketten dienen.

Der VS ersetzt daher nicht automatisch jeden bestehenden VSME-Prozess. Er entwickelt den VSME vielmehr zu einem umfassenderen europäischen Referenzrahmen weiter.


Die wichtigsten Unterschiede

KriteriumVSMEVS
Vollständiger NameVoluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEsVoluntary Sustainability Reporting Standard
HauptzielgruppeNicht börsennotierte KMUUnternehmen außerhalb der CSRD
Typische UnternehmensgrößeWeniger als 250 BeschäftigteBis zu 1.000 Beschäftigte
StatusEmpfehlung der EU-KommissionDelegierter Rechtsakt im Prüfverfahren
EntwicklungsbasisEigenständiger EFRAG-StandardWeiterentwicklung des VSME
ModuleBasis und ComprehensiveBasis und Comprehensive
KomplexitätNiedrig bis mittelMittel
LieferkettenbezugFreiwillige OrientierungReferenz für den Value Chain Cap
Geeignet für EinsteigerSehr gutBedingt
Zukunftssicherheit bei LieferkettenanfragenGutHöher
Digitale UmsetzungEFRAG-Template und XBRL verfügbarNeue Umsetzungshilfen zu erwarten

EFRAG stellt für den VSME bereits ein digitales Excel-Template und eine XBRL-Taxonomie zur Verfügung. Diese enthalten unter anderem Validierungen, automatische Berechnungen und Verknüpfungen zu den jeweiligen Offenlegungsanforderungen.


Das Entscheidungs-Tool

Schritt 1: Besteht eine gesetzliche CSRD-Berichtspflicht?

Ja

Dann sind weder VSME noch VS der primäre Berichtsstandard. Das Unternehmen muss die jeweils geltenden European Sustainability Reporting Standards anwenden.

VSME oder VS können ergänzend genutzt werden, beispielsweise für:

  • Tochterunternehmen,
  • kleinere Beteiligungen,
  • Lieferanten,
  • strukturierte Datenerhebung innerhalb der Wertschöpfungskette.

Nein oder noch unklar

Prüfen Sie zunächst verbindlich:

  • Beschäftigtenzahl,
  • Umsatz,
  • Bilanzsumme,
  • Kapitalmarktorientierung,
  • Konzernzugehörigkeit,
  • Sitz und Rechtsform,
  • mögliche Übergangsregelungen.

Danach fahren Sie mit Schritt 2 fort.


Schritt 2: Hat das Unternehmen mehr als 1.000 Beschäftigte?

Ja

Der VS ist grundsätzlich nicht als primärer Standard für diese Unternehmensgröße konzipiert.

Prüfen Sie:

  • eine mögliche CSRD-Pflicht,
  • freiwillige Anwendung relevanter ESRS-Inhalte,
  • Anforderungen von Investoren und Finanzinstituten,
  • nationale Berichtspflichten.

Nein

Fahren Sie mit Schritt 3 fort.


Schritt 3: Hat das Unternehmen mehr als 250 Beschäftigte?

Ja

Empfehlung: VS

Der VSME wurde für nicht börsennotierte KMU entwickelt und nicht für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten getestet. Für Unternehmen mit 251 bis 1.000 Beschäftigten ist der VS deshalb die sachgerechtere Orientierung.

Nein

Sowohl VSME als auch VS kommen grundsätzlich infrage. Fahren Sie mit Schritt 4 fort.


Schritt 4: Erstellt das Unternehmen erstmals einen Nachhaltigkeitsbericht?

Ja

Empfehlung: VSME-Basismodul

Der VSME bietet einen verhältnismäßigen Einstieg und hilft dabei, zunächst eine belastbare ESG-Datengrundlage aufzubauen.

Besonders geeignet ist er, wenn:

  • wenige Nachhaltigkeitsdaten vorhanden sind,
  • keine eigene Nachhaltigkeitsabteilung besteht,
  • der Bericht zunächst intern genutzt wird,
  • externe Anforderungen noch überschaubar sind,
  • die Organisation klein und wenig komplex ist.

Nein

Fahren Sie mit Schritt 5 fort.


Schritt 5: Erhält das Unternehmen regelmäßig Nachhaltigkeitsanfragen von CSRD-pflichtigen Kunden?

Ja

Empfehlung: VS

Der VS ist eng mit dem sogenannten Value Chain Cap verbunden. Danach dürfen CSRD-pflichtige Unternehmen von Geschäftspartnern mit höchstens 1.000 Beschäftigten für ihre CSRD-Berichterstattung grundsätzlich nicht mehr Informationen verlangen, als der freiwillige Standard umfasst.

Der Value Chain Cap bedeutet jedoch nicht, dass Unternehmen automatisch zur Anwendung des VS verpflichtet sind. Der Standard bleibt freiwillig.

Nein

Fahren Sie mit Schritt 6 fort.


Schritt 6: Wird ein einfacher Bericht oder eine umfassende ESG-Datengrundlage benötigt?

Einfacher Bericht

Empfehlung: VSME-Basismodul

Geeignet für:

  • kleine Unternehmen,
  • überschaubare Geschäftsmodelle,
  • erste Nachhaltigkeitsberichte,
  • begrenzte personelle Ressourcen,
  • allgemeine Bank- und Kundenanfragen.

Umfassende ESG-Datengrundlage

Empfehlung: VS oder VSME Comprehensive Module

Der VS ist vorzuziehen, wenn:

  • mehrere Standorte bestehen,
  • komplexe Lieferketten vorhanden sind,
  • Kunden standardisierte ESG-Daten verlangen,
  • Klimaziele und Klimarisiken berichtet werden,
  • eine langfristige EU-Ausrichtung gewünscht ist.

Schnelltest: Welcher Standard passt?

VSME passt eher, wenn …

☐ Das Unternehmen hat weniger als 250 Beschäftigte.

☐ Es handelt sich um ein nicht börsennotiertes Unternehmen.

☐ Nachhaltigkeitsdaten werden erstmals strukturiert erhoben.

☐ Die internen Ressourcen sind begrenzt.

☐ Der Bericht soll zunächst pragmatisch und kompakt bleiben.

☐ Es bestehen nur vereinzelte ESG-Anfragen.

☐ Banken und Kunden akzeptieren den VSME.

☐ Ein digitales EFRAG-Template soll direkt genutzt werden.

VS passt eher, wenn …

☐ Das Unternehmen hat zwischen 251 und 1.000 Beschäftigte.

☐ Es bestehen regelmäßige Lieferkettenanfragen.

☐ Das Unternehmen beliefert CSRD-pflichtige Kunden.

☐ ESG-Daten werden für mehrere externe Adressaten benötigt.

☐ Die Organisation verfügt über mehrere Standorte oder komplexe Strukturen.

☐ Der Bericht soll am neuen europäischen Referenzrahmen ausgerichtet werden.

☐ Der Value Chain Cap ist für das Unternehmen relevant.

☐ Eine höhere regulatorische Zukunftssicherheit wird angestrebt.


Auswertung

Überwiegend VSME angekreuzt

Starten Sie mit dem VSME-Basismodul.

Ergänzen Sie das Comprehensive Module, wenn Themen wie Klimaziele, Klimarisiken, Menschenrechte oder vertiefte Strategieangaben für Ihre Stakeholder relevant sind.

Überwiegend VS angekreuzt

Richten Sie Ihre Datenerhebung und Berichterstattung am VS aus.

Prüfen Sie zuvor:

  • den endgültigen Rechtsstand,
  • die Anwendbarkeit auf Ihr Unternehmen,
  • die Anforderungen wichtiger Geschäftspartner,
  • bestehende VSME-Daten und mögliche Übertragbarkeit.

Unentschieden

Führen Sie eine Stakeholder- und Anforderungsanalyse durch.

Erfassen Sie:

  1. Wer fragt Nachhaltigkeitsinformationen an?
  2. Welche konkreten Daten werden verlangt?
  3. Wie häufig treten die Anfragen auf?
  4. Welche Angaben sind bereits verfügbar?
  5. Welcher Aufwand entsteht durch unterschiedliche Fragebögen?
  6. Welcher Standard wird von den wichtigsten Stakeholdern akzeptiert?

Entscheidungsmatrix

SituationEmpfohlener Ansatz
Kleinstunternehmen mit wenigen NachhaltigkeitsdatenVSME-Basismodul
Kleines Unternehmen mit ersten BankanfragenVSME-Basismodul
KMU mit strategischem NachhaltigkeitsmanagementVSME Comprehensive
KMU mit regelmäßigem LieferkettenbezugVS
Zulieferer eines CSRD-pflichtigen KonzernsVS
Unternehmen mit 251 bis 1.000 BeschäftigtenVS
Unternehmen mit mehreren internationalen StandortenVS
Unternehmen mit vorhandenem VSME-BerichtVS-Gap-Analyse
Unternehmen mit mehr als 1.000 BeschäftigtenCSRD- und ESRS-Prüfung
Gemeinwohlorientiertes UnternehmenVSME oder VS plus Wirkungsmodell

Kann ein Unternehmen beim VSME bleiben?

Ja. Der VSME bleibt insbesondere für kleine, nicht börsennotierte Unternehmen ein praktikabler Standard.

Ein Wechsel zum VS ist vor allem sinnvoll, wenn:

  • größere Kunden den VS verlangen,
  • das Unternehmen wächst,
  • regelmäßig umfangreiche ESG-Anfragen eingehen,
  • der Bericht als zentrale externe Datengrundlage dienen soll,
  • eine stärkere europäische Standardisierung gewünscht ist.

Unternehmen sollten nicht allein aus Vorsicht wechseln. Entscheidend ist, ob der zusätzliche Umfang einen konkreten Nutzen schafft.


Wie gelingt der Übergang vom VSME zum VS?

1. Bestehende Daten inventarisieren

Erfassen Sie alle vorhandenen:

  • Energiekennzahlen,
  • Emissionsberechnungen,
  • Wasser- und Abfalldaten,
  • Beschäftigtendaten,
  • Richtlinien,
  • Nachhaltigkeitsziele,
  • Klimarisiken,
  • Menschenrechtsinformationen.

2. VSME-Bericht strukturieren

Ordnen Sie die Angaben den Modulen und Offenlegungsthemen zu.

3. VS-Anforderungen gegenüberstellen

Kennzeichnen Sie:

  • bereits erfüllte Angaben,
  • teilweise erfüllte Angaben,
  • fehlende Angaben,
  • nicht anwendbare Angaben,
  • freiwillige Ergänzungen.

4. Verantwortlichkeiten festlegen

Benennen Sie für jede Kennzahl:

  • Datenverantwortliche,
  • Prüfinstanz,
  • Freigabeverantwortliche,
  • Aktualisierungsrhythmus.

5. Datenlücken priorisieren

Beginnen Sie mit Angaben, die:

  • verpflichtend oder notwendig sind,
  • häufig extern nachgefragt werden,
  • strategisch relevant sind,
  • vergleichsweise leicht erhoben werden können.

6. Berichtsaussage eindeutig formulieren

Geben Sie klar an:

  • welcher Standard angewendet wurde,
  • welches Modul verwendet wurde,
  • welcher Berichtszeitraum gilt,
  • welcher Berichtskreis berücksichtigt wurde,
  • welche Angaben ausgelassen wurden.

Gemeinwohl- und Wirkungsbezug

VSME und VS erfassen wichtige Nachhaltigkeitsdaten. Sie beantworten jedoch nur teilweise die Frage, welchen konkreten gesellschaftlichen Nutzen ein Unternehmen erzeugt.

Gemeinwohlorientierte Unternehmen sollten deshalb zusätzlich prüfen:

  • Welches gesellschaftliche oder ökologische Problem wird adressiert?
  • Welche Zielgruppen profitieren?
  • Welche konkreten Veränderungen entstehen?
  • Wie wird Wirkung gemessen?
  • Welche negativen Nebenwirkungen sind möglich?
  • Wie werden Mitarbeitende und Stakeholder beteiligt?
  • Wie werden Gemeinwohlziele in Entscheidungen berücksichtigt?
  • Welche Beiträge werden zu den Sustainable Development Goals geleistet?

Ein VS- oder VSME-Bericht kann deshalb durch folgende Instrumente ergänzt werden:

  • Wirkungslogik,
  • Theory of Change,
  • Impact-Kennzahlen,
  • Stakeholder-Mapping,
  • Gemeinwohl-Bilanz,
  • SDG-Mapping,
  • Wirkungsbericht.

Praxistipps

  1. Prüfen Sie zuerst die mögliche gesetzliche Berichtspflicht.
  2. Wählen Sie den Standard nicht allein anhand der Beschäftigtenzahl.
  3. Befragen Sie wichtige Kunden und Banken nach deren Erwartungen.
  4. Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme vorhandener Daten.
  5. Nutzen Sie bestehende Finanz-, Personal- und Umweltmanagementsysteme.
  6. Definieren Sie einheitliche Berichtsgrenzen.
  7. Dokumentieren Sie Berechnungsmethoden und Datenquellen.
  8. Benennen Sie für jede Kennzahl eine verantwortliche Person.
  9. Nutzen Sie das VSME-Template für einen strukturierten Einstieg.
  10. Vermeiden Sie parallele Berichte nach mehreren Standards.
  11. Führen Sie bei einem Wechsel eine Gap-Analyse statt eines Neustarts durch.
  12. Trennen Sie Pflichtangaben, anwendbare Angaben und freiwillige Angaben.
  13. Verbinden Sie die Berichterstattung mit konkreten Nachhaltigkeitszielen.
  14. Prüfen Sie Aussagen auf Konsistenz mit Website und Geschäftsbericht.
  15. Ergänzen Sie ESG-Daten um eine echte Wirkungsbetrachtung.

Typische Fehler

1. VSME und VS werden gleichgesetzt

Der VS basiert auf dem VSME, ist aber ein eigenständiger europäischer Standard mit erweitertem Anwendungsbereich.

2. Ein freiwilliger Standard wird als gesetzliche Pflicht behandelt

Weder VSME noch VS begründen für nicht berichtspflichtige Unternehmen automatisch eine Berichtspflicht.

3. Die CSRD-Pflicht wird nicht geprüft

Vor jeder freiwilligen Standardwahl muss geklärt werden, ob möglicherweise bereits eine gesetzliche Berichtspflicht besteht.

4. Das umfangreichste Modul wird automatisch gewählt

Mehr Daten bedeuten nicht automatisch einen besseren Bericht. Entscheidend sind Relevanz und Nutzbarkeit.

5. Kundenspezifische Fragebögen werden parallel weitergeführt

Ein Standard sollte dazu dienen, wiederkehrende Daten zentral zu erfassen und Mehrfacharbeit zu reduzieren.

6. Der Bericht wird ohne interne Verantwortlichkeiten begonnen

Fehlende Zuständigkeiten führen häufig zu inkonsistenten oder nicht belastbaren Angaben.

7. Gemeinwohlwirkung wird mit ESG-Berichterstattung verwechselt

ESG-Kennzahlen zeigen Strukturen und Leistungen, aber nicht automatisch die tatsächlich erzielte gesellschaftliche Wirkung.


gemeinwohlorientiert.com
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