Der neue europäische Standard für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung als strategisches Instrument für Unternehmen

White Paper für den Learning Hub gemeinwohlorientiert.com
Stand: 14. Juli 2026
Executive Summary
Die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung befindet sich in einer grundlegenden Neuordnung. Mit dem am 3. Juli 2026 von der Europäischen Kommission angenommenen „Sustainability Reporting Standard for Voluntary Use“, kurz VS, wird der bisherige „Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs“ – VSME – in einen unionsrechtlich verankerten Standard überführt. Der VS richtet sich nicht mehr ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen, sondern grundsätzlich an Unternehmen außerhalb der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Besondere Bedeutung besitzt er für Unternehmen mit höchstens 1.000 Beschäftigten, die künftig durch einen sogenannten Value Chain Cap vor unverhältnismäßigen Informationsanforderungen berichtspflichtiger Geschäftspartner geschützt werden sollen.
Der Übergang vom VSME zum VS ist deshalb mehr als eine Umbenennung. Er verändert den rechtlichen Status, den Anwenderkreis und die Funktion freiwilliger Nachhaltigkeitsberichterstattung. Während der VSME zunächst eine Empfehlung der Europäischen Kommission für nicht börsennotierte KMU war, wird der VS durch eine delegierte EU-Verordnung unmittelbar anwendbares Recht. Die freiwillige Berichterstattung selbst bleibt freiwillig. Verbindlich wird jedoch die Begrenzung der Informationen, die CSRD-pflichtige Unternehmen von geschützten Unternehmen ihrer Wertschöpfungskette zu Berichtszwecken verlangen dürfen.
Inhaltlich bleibt der VS eng am VSME orientiert. Die modulare Architektur aus Basismodul und Comprehensive Module wird beibehalten. Der Standard unterscheidet künftig deutlicher zwischen wesentlichen Pflichtangaben innerhalb des gewählten Moduls, nur unter bestimmten Umständen relevanten Angaben, freiwilligen Datenpunkten und sektorspezifisch zu prüfenden Informationen. Für Kleinstunternehmen mit höchstens zehn Beschäftigten gelten zusätzliche Erleichterungen. Eine externe Prüfung der freiwillig veröffentlichten Angaben ist nicht vorgeschrieben.
Für Unternehmen eröffnet der VS drei strategische Chancen. Erstens schafft er eine gemeinsame Datensprache gegenüber Kunden, Banken, Versicherern und Investoren. Zweitens kann er die interne Steuerung von Energie, Emissionen, Beschäftigung, Risiken und Transformationsmaßnahmen verbessern. Drittens ermöglicht er Unternehmen, Nachhaltigkeit nicht nur kommunikativ, sondern systematisch mit Geschäftsmodell, Finanzierung und Resilienz zu verbinden.
Seine Wirkung ist jedoch begrenzt, wenn Unternehmen den Standard lediglich als Fragebogen oder Marketinginstrument behandeln. Nachhaltigkeitsberichterstattung erzeugt nicht automatisch gesellschaftliche Wirkung. Sie dokumentiert zunächst Informationen. Erst durch verbindliche Ziele, Verantwortlichkeiten, Investitionsentscheidungen und eine Berücksichtigung tatsächlicher Auswirkungen auf Menschen, Gesellschaft und Umwelt entsteht Transformation.
Aus gemeinwohlorientierter Perspektive sollte der VS daher als Mindestinfrastruktur für Transparenz verstanden werden. Er kann zentrale Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten strukturieren, ersetzt aber keine umfassende Auseinandersetzung mit Menschenwürde, Solidarität, sozialer Gerechtigkeit, ökologischer Nachhaltigkeit, Mitentscheidung und Transparenz. Eine Verbindung mit Ansätzen wie der Gemeinwohl-Matrix kann die überwiegend berichtsbezogene Logik des VS um eine normative und stakeholderorientierte Wirkungsperspektive erweitern.
Die zentrale Empfehlung lautet deshalb: Unternehmen sollten den VS weder ignorieren noch überimplementieren. Sinnvoll ist ein proportionaler Ansatz, der zunächst die relevanten Datenanforderungen von Marktpartnern abdeckt, gleichzeitig aber ein belastbares internes Nachhaltigkeitsmanagement aufbaut. Der Bericht ist dabei nicht das Ziel, sondern das Ergebnis eines strategischen Steuerungsprozesses.
1. Problemdefinition und Kontext
1.1 Nachhaltigkeitsinformationen zwischen Regulierung und Marktanforderungen
Kleine und mittlere Unternehmen waren lange Zeit von formalen Nachhaltigkeitsberichtspflichten weitgehend ausgenommen. Gleichzeitig nahm ihre indirekte Belastung zu. Große Unternehmen, Banken, Versicherungen und öffentliche Auftraggeber benötigen Nachhaltigkeitsinformationen nicht nur über ihre eigenen Tätigkeiten, sondern zunehmend auch über Lieferanten, Kunden und andere Geschäftspartner.
In der Praxis entstanden dadurch zahlreiche parallele ESG-Fragebögen. Unternehmen mussten ähnliche Informationen in unterschiedlichen Formaten, Abgrenzungen und Kennzahlensystemen bereitstellen. Besonders kleinere Unternehmen verfügen jedoch häufig weder über spezialisierte Nachhaltigkeitsabteilungen noch über integrierte ESG-Datensysteme. Die Folge sind hohe Transaktionskosten, Mehrfacherhebungen und Unsicherheit über die jeweils angemessene Berichtstiefe.
Die OECD identifiziert begrenzte personelle Ressourcen, fehlende Nachhaltigkeitskompetenzen, unzureichende Daten und unsichere wirtschaftliche Vorteile als zentrale Hindernisse für die nachhaltige Transformation und Finanzierung von KMU. Gleichzeitig können fehlende Nachhaltigkeitsinformationen den Zugang zu nachhaltigkeitsbezogenen Finanzierungsangeboten erschweren.
Wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen, dass die Hemmnisse der Nachhaltigkeitsberichterstattung in KMU nicht ausschließlich finanzieller Natur sind. Relevant sind ebenso fehlendes Wissen, geringe Managementpriorität, Schwierigkeiten bei der Datenerhebung, mangelnde technische Infrastruktur sowie Unsicherheit über Standards und Adressatenanforderungen.
1.2 Der VSME als erste europäische Antwort
EFRAG entwickelte den VSME im Auftrag der Europäischen Kommission als vereinfachten freiwilligen Berichtsstandard für nicht börsennotierte Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Der endgültige Entwurf wurde im Dezember 2024 vorgelegt. Im Juli 2025 empfahl die Europäische Kommission seine Anwendung offiziell.
Der VSME verfolgte insbesondere drei Ziele:
- die Bereitstellung eines verhältnismäßigen Berichtsrahmens für nicht CSRD-pflichtige KMU,
- die Standardisierung von Nachhaltigkeitsanfragen aus Wertschöpfungsketten und Finanzierungsbeziehungen,
- die Unterstützung des internen Nachhaltigkeitsmanagements.
Sein entscheidender Vorteil lag in der modularen Struktur. Das Basismodul B1 bis B11 deckte grundlegende Unternehmens-, Umwelt-, Sozial- und Governanceinformationen ab. Das Comprehensive Module C1 bis C9 ergänzte Informationen, die insbesondere für Banken, Investoren und größere Geschäftspartner relevant sein konnten.
Der VSME besaß jedoch zunächst lediglich Empfehlungscharakter. Banken oder Großunternehmen waren rechtlich nicht verpflichtet, ihre Informationsanforderungen auf den VSME zu begrenzen. Damit blieb seine entlastende Wirkung von freiwilliger Marktakzeptanz abhängig.
1.3 Die Omnibus-Reform als Wendepunkt
Mit der europäischen Omnibus-I-Reform wurde der Anwendungsbereich der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich reduziert. Nach der 2026 geänderten Bilanzrichtlinie konzentriert sich die CSRD-Berichtspflicht auf Unternehmen, die im Jahresdurchschnitt mehr als 1.000 Beschäftigte und einen Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro aufweisen. Nach Schätzung der Kommission reduziert sich dadurch die Zahl der unmittelbar berichtspflichtigen Unternehmen um etwa 85 Prozent.
Diese Reduzierung erzeugte ein strukturelles Problem: Eine große Zahl von Unternehmen fällt aus der unmittelbaren Berichtspflicht heraus, bleibt aber Teil der Wertschöpfungsketten berichtspflichtiger Konzerne. Ohne zusätzliche Begrenzung hätten diese Unternehmen weiterhin umfangreiche Informationsanforderungen erhalten können.
Der europäische Gesetzgeber entschied sich deshalb für einen freiwilligen Standard mit einer gleichzeitig verbindlichen Schutzfunktion. Artikel 29ca der geänderten Bilanzrichtlinie ermächtigt die Kommission, einen Standard für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erlassen. Dieser Standard bildet zugleich die Obergrenze bestimmter Informationsanforderungen in der Wertschöpfungskette.
2. Vom VSME zum VS: Was verändert sich?
2.1 Vom Empfehlungsstandard zum delegierten Rechtsakt
Der bedeutendste Unterschied betrifft den rechtlichen Status.
Der VSME wurde durch die Empfehlung (EU) 2025/1710 unterstützt. Empfehlungen der Europäischen Kommission sind nicht rechtsverbindlich. Unternehmen konnten den VSME anwenden, Geschäftspartner waren aber grundsätzlich nicht verpflichtet, ihn als abschließenden Informationsrahmen zu akzeptieren.
Der VS wird dagegen durch eine delegierte EU-Verordnung eingeführt. Die Europäische Kommission nahm den Rechtsakt am 3. Juli 2026 an. Die Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Regelungen zum Value Chain Cap sollen auf Geschäftsjahre angewendet werden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Mit Inkrafttreten des VS verliert die bisherige VSME-Empfehlung ihre eigenständige rechtliche Wirkung.
Die freiwillige Berichterstattung wird dadurch nicht zur Pflicht. Rechtlich verbindlich ist vor allem die Begrenzung der Informationsanforderungen berichtspflichtiger Unternehmen.
2.2 Erweiterung des Anwenderkreises
Der VSME war für nicht börsennotierte Kleinstunternehmen und KMU mit weniger als 250 Beschäftigten konzipiert.
Der VS richtet sich allgemeiner an Unternehmen, die nicht den verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen der Bilanzrichtlinie unterliegen. Für den Value Chain Cap gilt eine eigenständige Schwelle von höchstens 1.000 Beschäftigten. Damit wird das System auch für viele größere mittelständische Unternehmen relevant, die nach klassischer EU-Definition keine KMU sind.
Diese Erweiterung ist wirtschaftlich bedeutsam. Gerade Unternehmen zwischen 250 und 1.000 Beschäftigten sind häufig tief in internationale Wertschöpfungsketten eingebunden. Sie verfügen zwar meist über professionellere Managementsysteme als kleinere Unternehmen, waren aber bisher weder typische VSME-Adressaten noch zwingend dauerhaft CSRD-pflichtig.
2.3 Der Value Chain Cap
Der Value Chain Cap ist die zentrale regulatorische Innovation des VS. CSRD-pflichtige Unternehmen dürfen von Geschäftspartnern mit höchstens 1.000 Beschäftigten für Zwecke ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung grundsätzlich keine Informationen verlangen, die über die im VS festgelegten Datenpunkte des Value Chain Cap hinausgehen.
Geschützte Unternehmen sollen somit das Recht erhalten, weitergehende Anfragen abzulehnen. Der Schutz erfasst Lieferanten, Kunden und andere Geschäftspartner in der Wertschöpfungskette. Die Kommission betont zugleich, dass berichtspflichtige Unternehmen nur solche Informationen abfragen sollen, die sie tatsächlich benötigen. Der VS ist daher als Höchstgrenze und nicht als Standardfragebogen zu verstehen, der stets vollständig angefordert werden darf.
Der Schutz ist allerdings sachlich begrenzt. Er gilt für Datenerhebungen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Bilanzrichtlinie erfolgen. Informationsanforderungen aus anderen Rechtsgebieten bleiben möglich. Dazu können beispielsweise Anforderungen aus Lieferkettenrecht, Produktsicherheit, Chemikalienrecht, Entwaldungsverordnung, öffentlicher Beschaffung, Förderprogrammen oder vertraglichen Qualitätssystemen gehören.
Auch Banken, Versicherungen und Finanzmarktteilnehmer können je nach Rechtsgrundlage weitere Informationen benötigen. Die Kommission empfiehlt ihnen zwar, ihre Anforderungen möglichst auf den VS zu begrenzen, der gesetzliche Value Chain Cap erfasst jedoch nicht automatisch jede Kreditprüfung oder jedes Finanzprodukt.
2.4 Inhaltliche Kontinuität
Der VS basiert ausdrücklich auf dem VSME. Seine grundlegende Struktur bleibt erhalten:
Basismodul: grundlegende Informationen zu Geschäftsmodell, Praktiken, Energie, Treibhausgasemissionen, Umweltverschmutzung, Biodiversität, Wasser, Ressourcennutzung, Belegschaft, Arbeitsschutz, Vergütung, Korruption und weiteren Kernthemen.
Comprehensive Module: ergänzende Informationen zu Strategie, Klimazielen, Klimarisiken, Menschenrechten, Governance und weiteren Adressatenanforderungen.
Der VS übernimmt außerdem den vereinfachten Anwendungsansatz des VSME. Im Gegensatz zu den ESRS verlangt er keine vollständige doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Stattdessen wird geprüft, ob eine konkrete Angabe auf das Unternehmen und seine Aktivitäten anwendbar ist. Diese Reduzierung war ein wesentliches Ergebnis der EFRAG-Konsultation und der praktischen Feldtests.
Neu ist eine systematischere Differenzierung der Datenpunkte. Der Standard unterscheidet:
- wesentliche Datenpunkte, die bei Anwendung des jeweiligen Moduls zu berichten sind,
- Angaben, die nur bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte relevant werden,
- ausdrücklich freiwillige Angaben,
- sektorspezifische Informationen, deren Relevanz im Einzelfall zu prüfen ist.
Für Unternehmen mit höchstens zehn Beschäftigten werden einzelne ansonsten wesentliche Angaben freiwillig. Damit soll die Verhältnismäßigkeit für Kleinstunternehmen erhöht werden.
2.5 Keine allgemeine Prüfungspflicht
Unternehmen, die freiwillig nach dem VS berichten, müssen keine externe Prüfung oder Assurance durchführen lassen.
Das reduziert Kosten, erhöht aber die Eigenverantwortung. Unternehmen müssen selbst sicherstellen, dass Aussagen nachvollziehbar, konsistent und frei von irreführenden Darstellungen sind. Geschäftspartner oder Banken können außerdem aufgrund eigener Risikoprüfungen Nachweise oder Plausibilisierungen verlangen, soweit dies nicht als Umgehung des Value Chain Cap erfolgt.
3. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse
3.1 Berichterstattung als Informations- und Steuerungsinstrument
Nachhaltigkeitsberichterstattung erfüllt mindestens zwei Funktionen. Extern reduziert sie Informationsasymmetrien zwischen Unternehmen und ihren Stakeholdern. Intern zwingt sie Organisationen, Daten, Verantwortlichkeiten und Zielsetzungen systematisch zu erfassen.
Standardisierte Angaben erleichtern Vergleichbarkeit und können wirtschaftliche Entscheidungen beeinflussen. Experimentelle Forschung zur EU-Taxonomie zeigt beispielsweise, dass standardisierte Nachhaltigkeitskennzahlen Investitionsentscheidungen stärker prägen können als allgemeine ESG-Ratings, insbesondere wenn beide Signale voneinander abweichen.
Für KMU ist der interne Nutzen besonders relevant. Viele Unternehmen verfügen über einzelne Umwelt- oder Personaldaten, führen diese jedoch nicht in einem konsistenten Steuerungsmodell zusammen. Ein standardisierter Berichtsprozess kann sichtbar machen:
- wo Energie- und Ressourcenverbräuche entstehen,
- welche Emissionen und Kosten miteinander verbunden sind,
- welche sozialen Risiken in Beschäftigung und Lieferkette bestehen,
- welche Nachhaltigkeitsmaßnahmen messbare Wirkungen erzeugen,
- wo strategische Abhängigkeiten oder Datenlücken liegen.
Berichterstattung kann damit als Organisationsentwicklungsprozess wirken. Dieser Effekt tritt jedoch nur ein, wenn die Datenerhebung mit Entscheidungsprozessen verbunden wird. Eine isolierte Berichtserstellung durch externe Dienstleister erzeugt häufig wenig internes Lernen.
3.2 Ressourcen- und Kompetenzprobleme
Die Forschung zeigt konsistent, dass Unternehmensgröße und Ressourcenausstattung die Umsetzung von Nachhaltigkeitspraktiken beeinflussen. Größere und wirtschaftlich stärkere KMU führen häufiger Ressourceneffizienzmaßnahmen durch. Fehlende Beschäftigte mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitskompetenzen stehen dagegen in einem deutlichen Zusammenhang mit einer geringeren Umsetzung entsprechender Maßnahmen.
Die EFRAG-Erhebung zur Marktakzeptanz des VSME bestätigt diese Befunde. Unter den befragten Anwendern wurden fehlende Schulungen, unzureichende digitale Werkzeuge, geringe Bekanntheit und die Komplexität einzelner Angaben als zentrale Schwierigkeiten genannt. Probleme bestanden insbesondere bei der Datenerhebung und der Interpretation regulatorischer Anforderungen.
Die Ergebnisse sind allerdings vorsichtig zu interpretieren. Die Erhebung umfasste 282 Teilnehmende und war keine repräsentative Stichprobe aller europäischen KMU. Beratungsunternehmen und bereits mit dem VSME vertraute Akteure waren relativ stark vertreten. Die berichtete hohe Bekanntheit und Anwendung kann deshalb nicht auf die gesamte Unternehmenslandschaft übertragen werden.
Innerhalb dieser selektiven Stichprobe hatten 43 Prozent der berichtserstellenden Teilnehmenden den VSME vollständig und weitere 23 Prozent teilweise angewendet. Rund zwei Drittel nutzten sowohl das Basis- als auch das Comprehensive Module. Gleichzeitig benötigten 29 Prozent mehr als einen Monat für Datensammlung und Berichtserstellung.
3.3 Vergleichbarkeit und Datenqualität
Ein Standard verbessert Vergleichbarkeit nur, wenn Begriffe, Berechnungsmethoden und Systemgrenzen konsistent angewendet werden. Gerade bei Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Abfall, Beschäftigtenkennzahlen oder Menschenrechtsvorfällen können unterschiedliche Abgrenzungen zu erheblich abweichenden Ergebnissen führen.
Untersuchungen von Nachhaltigkeitsberichten kleinerer Unternehmen zeigen, dass Berichtsqualität und Transparenz stark variieren. Häufig fehlen Zeitreihen, klare Berechnungsmethoden, negative Entwicklungen oder nachvollziehbare Zielbezüge.
Der VS kann diese Probleme reduzieren, aber nicht vollständig beseitigen. Ohne externe Prüfung und ohne einheitlich ausgereifte Datensysteme bleibt die Qualität von den internen Kontrollprozessen abhängig. Für Unternehmen bedeutet dies, dass eine formale Erfüllung des Standards nicht automatisch eine belastbare Datenqualität garantiert.
3.4 Freiwilligkeit und Selektionsrisiken
Freiwillige Berichterstattung besitzt ein strukturelles Selektionsproblem. Unternehmen entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie berichten. Organisationen mit guter Nachhaltigkeitsleistung oder hohem Reputationsinteresse haben stärkere Anreize zur Veröffentlichung als Unternehmen mit erheblichen negativen Auswirkungen.
Zudem kann eine hohe Berichtsqualität eine schwache Nachhaltigkeitsleistung überdecken. Forschung zur Divergenz von ESG-Ratings zeigt, dass Bewertungen desselben Unternehmens je nach Methodik erheblich voneinander abweichen können. Standardisierung reduziert zwar methodische Beliebigkeit, beseitigt aber nicht den Unterschied zwischen Offenlegung und tatsächlicher Wirkung.
Der VS darf deshalb nicht als Gütesiegel interpretiert werden. Ein „VS-konformer Bericht“ besagt zunächst, dass bestimmte Informationen nach einem standardisierten Rahmen offengelegt wurden. Er bestätigt weder die ökologische Nachhaltigkeit des Unternehmens noch dessen gesellschaftlichen Mehrwert.
4. Wirtschaftliche und gesellschaftliche Relevanz
4.1 Marktzugang und Lieferfähigkeit
Für mittelständische Unternehmen wird die Fähigkeit, belastbare Nachhaltigkeitsdaten bereitzustellen, zunehmend zu einem Bestandteil ihrer Lieferfähigkeit. Große Kunden müssen Nachhaltigkeitsrisiken, Klimaziele und Wertschöpfungsketten steuern. Lieferanten, die standardisierte Daten schnell und nachvollziehbar bereitstellen können, reduzieren den Prüfungsaufwand ihrer Kunden.
Der VS kann dabei eine gemeinsame Schnittstelle schaffen. Unternehmen müssen nicht mehr für jeden Kunden ein vollständig neues ESG-Datenmodell entwickeln. Voraussetzung ist allerdings, dass große Unternehmen und Branchenplattformen den VS tatsächlich akzeptieren und ihre Fragebögen darauf abstimmen.
Der Value Chain Cap stärkt diese Position. Er ersetzt das bisherige faktische Machtgefälle nicht vollständig, gibt kleineren Unternehmen aber erstmals eine unionsrechtlich vorgesehene Referenz, um unverhältnismäßige Berichtsanfragen zurückzuweisen.
4.2 Finanzierung und Risikobewertung
Banken benötigen Nachhaltigkeitsinformationen unter anderem für Kreditrisiken, Branchenrisiken, Klimarisiken und nachhaltige Finanzierungsprodukte. Ein standardisierter Datensatz kann die Kommunikation mit Finanzinstituten erleichtern und die Grundlage für Investitions- oder Transformationsfinanzierungen verbessern.
Ein positiver Finanzierungseffekt ist jedoch nicht garantiert. Die bloße Vorlage eines VS-Berichts führt weder automatisch zu günstigeren Zinsen noch zu einer Kreditzusage. Entscheidend sind die Qualität der Daten, die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Transformationsplans und die materielle Risikosituation.
Strategisch relevant ist der VS vor allem dort, wo ein Unternehmen Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Kreislaufwirtschaft oder klimafreundliche Produktion plant. Der Bericht kann Ausgangswerte, Ziele und Investitionsbedarfe transparent machen und damit die Finanzierungsgespräche strukturieren.
4.3 Resilienz und Kostensteuerung
Nachhaltigkeitskennzahlen sind häufig zugleich betriebswirtschaftliche Kennzahlen. Energieverbrauch, Materialverluste, Wasserbedarf, Fehlzeiten, Fluktuation und Arbeitsunfälle verursachen unmittelbar Kosten. Ihre systematische Erfassung kann operative Verbesserungspotenziale offenlegen.
Die strategische Relevanz steigt durch physische Klimarisiken, volatile Energiepreise, Rohstoffabhängigkeiten und Fachkräftemangel. Ein Unternehmen, das entsprechende Abhängigkeiten kennt und Maßnahmen steuert, ist tendenziell resilienter als ein Unternehmen, das Nachhaltigkeitsinformationen ausschließlich rückblickend für Kommunikationszwecke erhebt.
4.4 Gesellschaftliche Wirkung und Legitimität
Unternehmen nutzen natürliche Ressourcen, öffentliche Infrastruktur, Wissen, Arbeitskraft und gesellschaftliche Institutionen. Daraus entstehen nicht nur finanzielle Risiken, sondern auch Verantwortung gegenüber Beschäftigten, Kommunen, Lieferketten und künftigen Generationen.
Der VS macht ausgewählte Aspekte dieser Beziehungen sichtbar. Seine gesellschaftliche Wirkung hängt jedoch davon ab, ob Transparenz zu verändertem Handeln führt. Ein Unternehmen kann beispielsweise seine Emissionen korrekt ausweisen, ohne einen wissenschaftsbasierten Reduktionspfad zu verfolgen. Es kann Geschlechterverteilungen berichten, ohne strukturelle Benachteiligungen zu verändern.
Aus gesellschaftlicher Perspektive ist der Standard deshalb eine notwendige, aber nicht hinreichende Infrastruktur. Er schafft Daten, aber noch keine gerechte Verteilung von Wertschöpfung, keine demokratische Teilhabe und keine Einhaltung planetarer Grenzen.
5. Praxisbeispiele
5.1 Produktionsunternehmen in der Zulieferkette
Ein Maschinenbauunternehmen mit 420 Beschäftigten liefert Komponenten an mehrere CSRD-pflichtige Industriekonzerne. Bisher erhält es unterschiedliche Fragebögen zu Emissionen, Energie, Arbeitsschutz, Lieferkette und Compliance.
Das Unternehmen führt den VS als zentrales Datenmodell ein. Es erstellt zunächst ein Anforderungsmapping:
- Welche Kundenfragen werden bereits durch VS-Datenpunkte abgedeckt?
- Welche zusätzlichen Informationen beruhen auf anderen gesetzlichen oder produktspezifischen Anforderungen?
- Welche Daten liegen bereits in ERP-, Energie-, Personal- und Qualitätsmanagementsystemen vor?
- Wo bestehen methodische oder organisatorische Lücken?
Die Datenerhebung wird nicht allein der Nachhaltigkeitsabteilung übertragen. Einkauf, Controlling, Personal, Produktion, Arbeitssicherheit und Geschäftsführung übernehmen definierte Datenverantwortungen.
Das Ergebnis ist ein konsistenter Datensatz, der für Kundenanfragen, Bankgespräche und die interne Investitionsplanung verwendet wird. Gleichzeitig setzt das Unternehmen den Value Chain Cap gezielt ein: Weitergehende Kundenanfragen werden nicht pauschal abgelehnt, sondern nach Rechtsgrundlage, Zweck und geschäftlicher Relevanz geprüft.
5.2 Kleines Dienstleistungsunternehmen
Ein Beratungsunternehmen mit 28 Beschäftigten hat geringe direkte Umweltwirkungen, aber relevante soziale und Governance-Themen. Es entscheidet sich zunächst für das Basismodul.
Der Bericht konzentriert sich auf:
- Energieverbrauch und dienstreisebedingte Emissionen,
- Beschäftigungsstruktur und Weiterbildung,
- Vergütungsgrundsätze,
- Arbeitszeit und psychische Belastungen,
- Datenschutz und Compliance,
- Auswahlkriterien für Geschäftspartner.
Statt einen umfangreichen Hochglanzbericht zu veröffentlichen, erstellt das Unternehmen eine kompakte, datenbasierte Nachhaltigkeitserklärung. Aus den Ergebnissen werden drei Steuerungsziele abgeleitet: Reduktion vermeidbarer Flugreisen, systematische Kompetenzentwicklung und transparente Gehaltsbänder.
Der Nutzen entsteht nicht durch die Länge des Berichts, sondern durch die Verbindung von Daten, Zielentscheidungen und Verantwortlichkeiten.
5.3 Gemeinwohlorientiertes Unternehmen
Ein Sozialunternehmen erstellt bereits eine Gemeinwohl-Bilanz. Es nutzt den VS ergänzend, um standardisierte Kennzahlen für Banken und Geschäftspartner bereitzustellen.
Die Gemeinwohl-Bilanz untersucht die Qualität der Beziehungen zu Lieferant:innen, Eigentümer:innen, Mitarbeitenden, Kund:innen und dem gesellschaftlichen Umfeld. Der VS liefert dagegen stärker standardisierte ESG-Daten.
Durch ein Mapping werden Doppelarbeiten vermieden:
| VS-Themenbereich | Ergänzende Gemeinwohlperspektive |
|---|---|
| Energie und Emissionen | Beitrag zu ökologischer Nachhaltigkeit und Reduktion absoluter Auswirkungen |
| Beschäftigtendaten | Menschenwürde, soziale Gerechtigkeit und Mitentscheidung |
| Governance | Transparenz, ethische Haltung und Beteiligungsstrukturen |
| Lieferkette | Solidarität, faire Geschäftsbeziehungen und soziale Mindeststandards |
| Geschäftsmodell | gesellschaftlicher Nutzen und Beitrag zum Gemeinwohl |
Der kombinierte Ansatz ermöglicht sowohl Marktfähigkeit als auch eine vertiefte normative Bewertung.
6. Ein Umsetzungsframework für Unternehmen
Phase 1: Strategische Klärung
Vor Beginn der Datenerhebung sollte die Geschäftsführung den Zweck definieren. Mögliche Ziele sind die Beantwortung von Kundenanfragen, die Vorbereitung auf Bankgespräche, die Verbesserung interner Steuerung oder eine öffentliche Nachhaltigkeitserklärung.
Zentrale Fragen sind:
- Welche Stakeholder benötigen welche Informationen?
- Welche geschäftlichen Entscheidungen sollen durch die Daten verbessert werden?
- Ist das Basismodul ausreichend?
- Welche Angaben des Comprehensive Module sind strategisch relevant?
- Soll der Bericht veröffentlicht oder zunächst nur bilateral verwendet werden?
Ohne diese Klärung besteht die Gefahr, Daten ohne erkennbaren Nutzen zu sammeln.
Phase 2: Anforderungs- und Gap-Analyse
Im zweiten Schritt werden die VS-Anforderungen den vorhandenen Daten gegenübergestellt. Für jeden Datenpunkt sollten fünf Aspekte dokumentiert werden:
- Anwendbarkeit,
- Datenquelle,
- Berechnungsmethode,
- verantwortliche Funktion,
- Datenqualität und Nachweis.
Die Analyse sollte außerdem bestehende Managementsysteme berücksichtigen, beispielsweise ISO 14001, ISO 50001, EMAS, Arbeitsschutzmanagement, Compliance-Systeme oder Gemeinwohl-Bilanzen.
Phase 3: Governance und Verantwortlichkeiten
Nachhaltigkeitsberichterstattung ist eine Querschnittsaufgabe. Die Geschäftsführung trägt die Gesamtverantwortung, die Daten entstehen jedoch in verschiedenen Bereichen.
Ein robustes Modell umfasst:
- eine fachlich verantwortliche Koordinationsstelle,
- benannte Data Owner in den Fachabteilungen,
- dokumentierte Methoden und Systemgrenzen,
- ein Freigabeverfahren durch Geschäftsführung oder Aufsichtsgremium,
- eine zentrale Ablage von Nachweisen,
- einen Prozess zur Behandlung von Schätzungen und Datenlücken.
Die Verantwortung darf nicht vollständig an externe Beratungen ausgelagert werden. Externe Unterstützung kann Methodenkompetenz liefern, die inhaltliche Verantwortung bleibt beim Unternehmen.
Phase 4: Datenerhebung und Qualitätssicherung
Unternehmen sollten mit wesentlichen, bereits verfügbaren Daten beginnen. Häufig liegen relevante Informationen in Rechnungen, Energiemanagement, Personalabrechnung, Arbeitsschutz, Einkauf oder Finanzbuchhaltung vor.
Für jede Kennzahl sind Abgrenzung und Berechnung zu dokumentieren. Bei Treibhausgasemissionen betrifft dies beispielsweise Organisationsgrenzen, Emissionsfaktoren, Bezugsjahre und den Umgang mit Schätzungen.
Auch ohne formale Prüfungspflicht empfiehlt sich ein internes Kontrollsystem. Dazu gehören Plausibilitätsprüfungen, Vorjahresvergleiche, Vier-Augen-Freigaben und die Nachvollziehbarkeit von Änderungen.
Phase 5: Vom Bericht zur Transformation
Aus den erhobenen Daten werden Prioritäten abgeleitet. Ein praktikables Steuerungsraster umfasst:
Ausgangslage: Wo steht das Unternehmen?
Wirkung: Welche tatsächlichen Auswirkungen entstehen für Umwelt und Stakeholder?
Ziel: Welche messbare Veränderung soll bis wann erreicht werden?
Maßnahme: Welche Investition oder organisatorische Veränderung ist erforderlich?
Verantwortung: Wer entscheidet und setzt um?
Ressourcen: Welches Budget und welche Kompetenzen werden benötigt?
Fortschritt: Wie wird die Zielerreichung überprüft?
Diese Verbindung unterscheidet substanzielle Nachhaltigkeitssteuerung von bloßer Offenlegung.
Phase 6: Stakeholderdialog und Veröffentlichung
Ein VS-Bericht muss nicht automatisch als umfangreiche Publikation erscheinen. Je nach Ziel kann eine kompakte Nachhaltigkeitserklärung ausreichend sein.
Vor einer öffentlichen Veröffentlichung sollte geprüft werden:
- Sind alle Aussagen belegt?
- Werden negative Entwicklungen transparent dargestellt?
- Sind Ziele und Ambitionsniveau eindeutig?
- Sind Bericht und Marketingkommunikation konsistent?
- Werden personenbezogene oder vertrauliche Informationen geschützt?
- Ist klar erkennbar, welche Angaben nicht verfügbar oder nicht anwendbar sind?
Stakeholderdialog sollte nicht erst nach Fertigstellung des Berichts stattfinden. Beschäftigte, Kunden, Lieferanten und regionale Akteure können helfen, relevante Auswirkungen und Zielkonflikte frühzeitig zu erkennen.
7. Integration der Gemeinwohlökonomie
7.1 Unterschiedliche Ausgangslogiken
Die Gemeinwohl-Ökonomie nach Christian Felber geht von der Frage aus, inwieweit wirtschaftliches Handeln demokratische Grundwerte und das Gemeinwohl fördert. Im Mittelpunkt stehen nicht ausschließlich ESG-Risiken oder Informationen für Kapitalgeber, sondern die Qualität der Beziehungen zu zentralen Stakeholdergruppen.
Der VS verfolgt einen anderen Zweck. Er standardisiert Nachhaltigkeitsinformationen und begrenzt Berichtsanfragen. Seine Grundlogik ist stärker daten-, markt- und berichtsorientiert.
Beide Ansätze sind daher weder identisch noch widersprüchlich. Sie erfüllen unterschiedliche Funktionen:
- Der VS schafft Vergleichbarkeit und Anschlussfähigkeit an europäische Berichts- und Finanzierungsstrukturen.
- Die Gemeinwohl-Bilanz bewertet die ethische Qualität unternehmerischer Beziehungen und Wirkungen.
7.2 Ergänzung statt Ersatz
Eine gemeinwohlorientierte Anwendung des VS sollte drei zusätzliche Prüfungen enthalten.
Wirkungsprüfung: Welche positiven und negativen Veränderungen entstehen tatsächlich für Menschen und Umwelt?
Verteilungsprüfung: Wer erhält den wirtschaftlichen Nutzen und wer trägt ökologische oder soziale Kosten?
Partizipationsprüfung: Welche Stakeholder werden an Entscheidungen beteiligt, die sie wesentlich betreffen?
Diese Fragen gehen teilweise über die VS-Datenpunkte hinaus. Sie sind dennoch strategisch relevant, weil gesellschaftliche Akzeptanz, Mitarbeiterbindung und regionale Legitimität nicht allein durch standardisierte ESG-Kennzahlen erklärt werden können.
7.3 Wirtschaftlicher Erfolg und gesellschaftliche Wirkung
Gemeinwohlorientierung bedeutet nicht, wirtschaftliche Stabilität zu vernachlässigen. Ein Unternehmen kann nur dauerhaft gesellschaftlich wirken, wenn es finanziell tragfähig, innovationsfähig und resilient ist.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht „Gewinn oder Gemeinwohl“, sondern:
- Wie wird Gewinn erwirtschaftet?
- Welche externen Kosten entstehen?
- Wie wird Wertschöpfung verteilt?
- Wofür werden Überschüsse verwendet?
- Welche Bedürfnisse erfüllt das Geschäftsmodell?
- Welche Abhängigkeiten von nicht nachhaltigen Praktiken bestehen?
Der VS liefert hierfür relevante Ausgangsdaten, beantwortet diese normativen Fragen aber nicht vollständig.
8. Risiken, Zielkonflikte und Grenzen
8.1 Entlastung versus Informationsverlust
Die Vereinfachung der Berichterstattung reduziert administrative Kosten. Gleichzeitig führt die starke Verkleinerung des CSRD-Anwendungsbereichs dazu, dass deutlich weniger Unternehmen umfassende Informationen nach ESRS veröffentlichen müssen.
Der VS kann diese Lücke teilweise schließen, bleibt aber freiwillig. Es ist deshalb möglich, dass gerade Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen keine oder nur begrenzte Informationen bereitstellen.
8.2 Standardisierung versus Unternehmensspezifik
Ein standardisierter Datensatz erleichtert Vergleichbarkeit, kann aber branchenspezifische Wirkungen nur begrenzt abbilden. Ein Softwareunternehmen, ein Landwirtschaftsbetrieb und ein Chemieunternehmen weisen grundlegend unterschiedliche Nachhaltigkeitsprofile auf.
Unternehmen sollten den VS daher nicht mechanisch anwenden. Wesentliche sektorspezifische Risiken und Wirkungen müssen ergänzend berücksichtigt werden, auch wenn sie nicht in jedem Standarddatenpunkt vollständig erfasst sind.
8.3 Freiwilligkeit versus Marktdruck
Formal ist die Anwendung freiwillig. Wirtschaftlich kann sie faktisch erforderlich werden, wenn wichtige Kunden oder Banken standardisierte Daten verlangen.
Diese „regulierte Freiwilligkeit“ ist ambivalent. Sie erleichtert Marktzugang, kann aber kleinere Unternehmen trotz Value Chain Cap belasten. Besonders problematisch wird dies, wenn verschiedene Marktakteure den Standard unterschiedlich interpretieren oder weiterhin eigene Zusatzanforderungen stellen.
8.4 Transparenz versus Greenwashing
Ein professionell gestalteter Bericht kann den Eindruck umfassender Nachhaltigkeit erzeugen, obwohl nur Mindestangaben erfüllt wurden. Greenwashing entsteht insbesondere, wenn:
- einzelne positive Maßnahmen ohne Gesamtkontext hervorgehoben werden,
- relative Verbesserungen trotz steigender absoluter Belastung kommuniziert werden,
- Ziele ohne Maßnahmen und Investitionspfad veröffentlicht werden,
- wesentliche negative Auswirkungen ausgelassen werden,
- die Anwendung des VS als Zertifizierung dargestellt wird.
Eine glaubwürdige Kommunikation trennt klar zwischen Datenlage, Zielsetzung, tatsächlichem Fortschritt und noch ungelösten Problemen.
8.5 Marktlogik versus Gemeinwohl
Unternehmen priorisieren häufig jene Nachhaltigkeitsthemen, die Kosten reduzieren, Risiken senken oder Wettbewerbsvorteile versprechen. Gesellschaftlich relevante Anliegen ohne kurzfristigen Business Case können dadurch in den Hintergrund treten.
Beispiele sind höhere Sozialstandards in preissensiblen Lieferketten, die Beteiligung benachteiligter Gruppen oder Investitionen in Biodiversität ohne unmittelbar messbaren Ertrag.
Gemeinwohlorientierung verlangt, solche Themen nicht ausschließlich anhand kurzfristiger Rentabilität zu bewerten. Gleichzeitig müssen Unternehmen wirtschaftliche Tragfähigkeit berücksichtigen. Der Zielkonflikt lässt sich nicht durch Berichterstattung auflösen, sondern nur durch transparente Priorisierung, langfristige Planung und gegebenenfalls gemeinsame Lösungen mit Politik, Finanzwirtschaft und Wertschöpfungspartnern.
9. Strategische Empfehlungen
Unternehmen sollten den Übergang vom VSME zum VS als Anlass nutzen, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung neu zu ordnen.
Erstens sollte der VS als zentrales Referenzmodell für Nachhaltigkeitsdaten etabliert werden. Parallele Kundenfragebögen sind auf den Standard abzubilden.
Zweitens sollte die Umsetzung proportional erfolgen. Für kleinere und weniger komplexe Unternehmen bietet das Basismodul einen angemessenen Einstieg. Das Comprehensive Module sollte eingesetzt werden, wenn Klimarisiken, Finanzierung, internationale Wertschöpfungsketten oder strategische Transformationsziele dies rechtfertigen.
Drittens muss die Geschäftsführung die Verantwortung übernehmen. Nachhaltigkeitsberichterstattung ist keine isolierte Kommunikationsaufgabe, sondern betrifft Risiko, Investitionen, Personal, Einkauf und Geschäftsmodell.
Viertens sollten Unternehmen den Value Chain Cap aktiv, aber differenziert nutzen. Informationsanfragen sind nach Zweck und Rechtsgrundlage zu prüfen. Ein pauschales Ablehnen kann Geschäftsbeziehungen belasten; ein ungeprüftes Erfüllen aller Anforderungen unterläuft dagegen die Entlastungsfunktion.
Fünftens sollte der Bericht mit konkreten Zielen und Maßnahmen verbunden werden. Jede zentrale Kennzahl benötigt eine strategische Interpretation.
Sechstens empfiehlt sich eine Ergänzung durch eine gemeinwohlorientierte Wirkungsanalyse. Der VS zeigt, was berichtet werden kann. Die Gemeinwohlperspektive fragt zusätzlich, welchen gesellschaftlichen Zweck das Unternehmen erfüllt und wie fair die daraus entstehenden Wirkungen verteilt sind.
10. Fazit
Der Übergang vom VSME zum VS markiert eine neue Phase der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der freiwillige Standard wird von einer unverbindlichen KMU-Empfehlung zu einem unionsrechtlich verankerten Referenzrahmen für Unternehmen außerhalb der CSRD-Berichtspflicht.
Seine größte Innovation ist der Value Chain Cap. Er soll Unternehmen mit höchstens 1.000 Beschäftigten vor unverhältnismäßigen Informationsanforderungen ihrer berichtspflichtigen Geschäftspartner schützen. Gleichzeitig schafft der VS eine gemeinsame Datensprache, die Marktzugang, Finanzierung und interne Steuerung unterstützen kann.
Der Standard ist jedoch kein Transformationsprogramm und kein Nachhaltigkeitssiegel. Er kann Transparenz erhöhen, aber keine verantwortungsvollen Entscheidungen erzwingen. Sein strategischer Nutzen entsteht erst, wenn Unternehmen die Daten mit Geschäftsmodell, Investitionen, Verantwortlichkeiten und messbaren Veränderungszielen verbinden.
Aus gemeinwohlorientierter Perspektive sollte der VS deshalb als Ausgangspunkt verstanden werden: als pragmatische Infrastruktur für vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen, die durch eine normative Bewertung der Unternehmenswirkungen ergänzt werden muss.
Die entscheidende Zukunftsfrage lautet nicht, ob ein Unternehmen freiwillig berichtet. Entscheidend ist, ob es die gewonnenen Informationen nutzt, um wirtschaftliche Stabilität, ökologische Tragfähigkeit und gesellschaftlichen Mehrwert systematisch miteinander zu verbinden.
Literaturverzeichnis
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